Provisionen für festverzinsliche Wertpapiere

PROVISIONEN

Anleihen

Weniger Kosten. Mehr Rendite.* Niedrige Provisionen ohne zusätzliche Spreads, Ticket- bzw. Plattformgebühren oder Mindesteinlagen.

Vereinigte Staaten

USA – Unternehmensanleihen und CDs4
Handelswert Provisionen Minimum Maximalgebühr
Die ersten 10.000 USD Nennwert 0,1 % × Nennwert (10 bps)1, 2 1,00 USD Der geringere der beiden folgenden Werte: 250 USD oder 1 % des Handelswerts
Zusätzlicher Nennwert > 10.000 USD 0,025 % × Nennwert (2,5 bps)1, 2 Keine Der geringere der beiden folgenden Werte: 250 USD oder 1 % des Handelswerts
USA – Kommunalanleihen
Handelswert Provisionen Minimum Maximalgebühr
Die ersten 10.000 USD Nennwert 0,05 % × Nennwert (5 bps)1, 2 1,00 USD Der geringere der beiden folgenden Werte: 125 USD oder 1 % des Handelswerts
Zusätzlicher Nennwert > 10.000 USD 0,0125 % × Nennwert (1,25 bps)1, 2 Keine Der geringere der beiden folgenden Werte: 125 USD oder 1 % des Handelswerts
USA – Staatspapiere (Treasury Bills, Notes und Bonds)
Handelswert Provisionen Minimum Maximalgebühr
Die ersten 1.000.000 USD Nennwert 0,002 % × Nennwert (0,2bps)1 5,00 USD Keine
Zusätzlicher Nennwert > 1.000.000 USD 0,0001 % × Nennwert (0,01 bps)1 5,00 USD Keine
USA – Gebühren

USA – Externe Gebühren
BondDesk
IBKRATS
MuniCenter
NYSE-Anleihen
VALUBOND

Gebühren
FINRA-Gebühr für Handelstätigkeit (Trading Activity Fee) 0,00 USD × verkaufte Menge3

Gestaffelt

Beispiel für Unternehmensanleihen und CDs:

Order mit Nennwert von 5.000 USD:

Nennwert von 5.000 USD = 5,00 USD


Order mit Nennwert von 20.000 USD:

Nennwert von 20.000 USD = (0,01 % × 10.000) + (0,025 % × 10.000)

= 10,00 + 2,50

= 12,50 USD


Beispiel für Kommunalanleihen:

Order mit Nennwert von 5.000 USD:

Nennwert von 5.000 USD = 2,50 USD


Order mit Nennwert von 20.000 USD:

Nennwert von 20.000 USD = (0,05 % × 10.000) + (0,0125 % × 10.000)

= 5,00 + 1,25

= 6,25 USD


Beispiel für Staatsanleihen (Bills, Notes, Bonds):

Order mit Nennwert von 1.000.000 USD:

Nennwert von 1.000.000 USD = (0,002 % × 1.000.000)

= 20,00 USD


Order mit Nennwert von 2.000.000 USD:

Nennwert von 2.000.000 USD = (0,002 % × 1.000.000) + (0,0001 % × 1.000.000)

= 20,00 + 1,00

= 21,00 USD

Kanada

Kanada5
Handelswert (CAD) Provisionen Minimum Maximalgebühr
Handelswert ≤ 14.000 0,1 % × Handelswert (10 bps) 1, 2 1,00 CAD Der geringere der beiden folgenden Werte: 350 USD oder 1 % des Handelswerts
Handelswert ≤ 14.000 0,025 %× Handelswert (2,5 bps) 1, 2 1,00 CAD Der geringere der beiden folgenden Werte: 350 USD oder 1 % des Handelswerts

Offenlegungen

  1. 1 Basispunkt = 0,0001 USD
  2. Provisionen sind gestaffelt. Bei US-amerikanischen Unternehmens- und Kommunalanleihen wird beispielsweise für die ersten 10,000 USD an Nennwert eine Provision von 0,1 % erhoben. Für Nennwertbeträge über 10.000 USD werden 0,025 % berechnet.
  3. Gebührenbefreiung für die Trading Activity Fee für Trades zwischen dem 01.10 und 31.12.2026.
  4. Für Anleihenorders, die manuell vom Interactive Brokers Bond Trading Desk gehandhabt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 USD pro Order an.
  5. Für Anleihenorders, die manuell vom Interactive Brokers Bond Trading Desk gehandhabt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70 CAD pro Order an.

  • Die Gebührenstaffelungen werden angesetzt auf Basis des monatlich kumulierten Handelsvolumens, wobei alle Aktien, Optionsscheine und ETF-Anteile einbezogen werden. Die Berechnung erfolgt nicht zum Zeitpunkt des Trades, sondern einmal täglich. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen am ersten Handelstag nach dem Überschreiten einer Staffelungsgrenze wirksam. Nur Anteile, die unter Verwendung der gestaffelten Cost-Plus-Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Handelsvolumen berücksichtigt. Bei Berater-, Geschäfts- und Broker-Konten wird das Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden für den jeweiligen Kalendermonat auf Grenzkostenbasis berechnet.
  • Die Mehrwertsteuer, Value-Added Tax (VAT), Goods and Service Tax (GST) und andere Verbrauchssteuern werden separat auf relevante Dienstleistungen erhoben.
  • Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
  • Änderungen von Orders werden als Stornieren einer bestehenden Order und Ersetzen durch eine neue Order behandelt. Bei manchen Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders dieselben Mindestgebühren gelten wie für neue. Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20.000 USD und 10.000 USD Nennwert kommen zur Ausführung. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und die verbleibenden 10.000 USD an Nennwert werden ebenfalls ausgeführt. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen à 10.000 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden im Rahmen der Berechnung von Order-Mindestgebühren als neue Order angesehen. >
  • IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.

* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.

Europa

Euronext-Börse5
Handelswert (EUR) Provisionen5 Minimum Maximalgebühr
Handelswert ≤ 50.000 1 0,1 % × Handelswert (10 bps) 2,00 EUR Keine
Handelswert > 50.000 bis ≤ 5.000.000 1 0,035 % × Handelswert (3,5 bps) 2,00 EUR Keine
Handelswert > 5.000.0001 0,015 % × Handelswert (1,5 bps) 2,00 EUR Keine
SIX Swiss Exchange
Handelswert (CHF) Provisionen7 Minimum Maximalgebühr
Die ersten 10.000 CHF Handelswert 0,1 % × Handelswert (10 bps) 3, 4 Keine Keine
Zusätzlicher Handelswert > 10.000 CHF 0,025 % × Handelswert (2,5 bps) 3, 4 Keine Keine
OTC Europa – alle Anleihen
Nennwert (EUR) Provisionen5 Minimum Maximalgebühr
Die ersten 8.500 EUR Nennwert 0,1 % × Nennwert (10 bps)3, 4 1 EUR Der geringere der beiden folgenden Werte: 215 USD oder 1 % des Handelswerts
Zusätzlicher Nennwert > 8.500 EUR 0,025 % × Nennwert (2,5 bps)3, 4 1 EUR Der geringere der beiden folgenden Werte: 215 USD oder 1 % des Handelswerts
Nennwert (CHF) Provisionen7 Minimum Maximalgebühr
Die ersten 8.000 CHF Nennwert 0,1 % × Nennwert (10 bps)3, 4 1 CHF Der geringere der beiden folgenden Werte: 205 CHF oder 1 % des Handelswerts
Zusätzlicher Nennwert > 8.000 CHF 0,025 % × Nennwert (2,5 bps)3, 4 1 CHF Der geringere der beiden folgenden Werte: 205 CHF oder 1 % des Handelswerts
Nennwert (GBP) Provisionen6 Minimum Maximalgebühr
Die ersten 7.500 GBP Handelswert 0,1 %* Nennwert (10 bps) 1 1 GBP Der geringere der beiden folgenden Werte: 185 USD oder 1 % des Handelswerts
Zusätzlicher Nennwert > 7.500 GBP 0,025 %* Nennwert (2,5 bps) 3,4,6 1 GBP Der geringere der beiden folgenden Werte: 185 USD oder 1 % des Handelswerts
Nennwert (NOK) Provisionen8 Minimum Maximalgebühr
Die ersten 90.000 NOK Nennwert 0,1 % × Nennwert (10 bps)3, 4 9 NOK Der geringere der beiden folgenden Werte: 2350 NOK oder 1 % des Handelswerts
Zusätzlicher Nennwert > 90.000 NOK 0,025 % × Nennwert (2,5 bps)3, 4 9 NOK Der geringere der beiden folgenden Werte: 2350 NOK oder 1 % des Handelswerts
Nennwert (SGD) Provisionen9 Minimum Maximalgebühr
Die ersten 12.500 SGD Handelswert 0,1 % × Nennwert (10 bps)3, 4 1,25 SGD Der geringere der beiden folgenden Werte: 315 SGD oder 1 % des Handelswerts
Zusätzlicher Nennwert > 12.500 SGD 0,025 % × Nennwert (2,5 bps)3, 4 1,25 SGD Der geringere der beiden folgenden Werte: 315 SGD oder 1 % des Handelswerts
Nennwert (ZAR) Provisionen10 Minimum Maximalgebühr
Die ersten 160.000 ZAR Nennwert 0,1 % × Nennwert (10 bps)3, 4 16 ZAR Der geringere der beiden folgenden Werte: 4.300 ZAR oder 1 % des Handelswerts
Zusätzlicher Nennwert > 160.000 ZAR 0,025 % × Nennwert (2,5 bps)3, 4 16 ZAR Der geringere der beiden folgenden Werte: 4.300 ZAR oder 1 % des Handelswerts
Europa – Gebühren

Europa – Externe Gebühren

Externe Gebühren werden unverändert weitergegeben.2

Offenlegungen

  1. Handelswert = Nennwert × Preis in Prozent / 100.
    Beispiel:
    Nennwert = 8000 EUR.
    Preis = 106,62 %
    Gesamtwert = 8000 × 106,62 / 100 = 8529,60
    0,1 % Provision = 8529,60 × 0,001 = 8,53 EUR
  2. Die Börse erhebt eine Gebühr von 2,00 EUR pro Order für jede Order, die über das von der Börse festgelegte 5:1-Verhältnis zwischen Orders und Ausführungen hinausgeht. In diesem Verhältnis werden neue und geänderte Orders berücksichtigt, jedoch keine Stornierungen.
    Beispiel:
    Es werden vier Orders übermittelt und jede wird einmal geändert. Es erfolgt eine Ausführung und es wird eine Gebühr von 6,00 EUR erhoben. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
    4 Orders + 4 Änderungen = 8 Orders gegenüber 1 Ausführung. Daraus ergibt sich ein Verhältnis von Orders zu Ausführungen von 8:1.
    Die Differenz zwischen unserem Verhältnis von 8:1 und dem seitens der Börse zulässigen Verhältnis von 5:1 beträgt 3 (8:1 - 5:1 = 3).
    3 × 2,00 EUR = 6,00 EUR
  3. 1 Basispunkt = 0,0001 USD
  4. Provisionen sind gestaffelt. Beispiel: Für die ersten 10.000 USD Nennwert wird eine Provision von 0,1 % erhoben. Für Nennwertbeträge, die über 10.000 USD hinausgehen, werden 0,025 % berechnet.
  5. Für EUR-Anleihenorders, die manuell vom Interactive Brokers Bond Trading Desk gehandhabt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 EUR pro Order an.
  6. Für GBP-Anleihenorders, die manuell vom Interactive Brokers Bond Trading Desk gehandhabt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 GBP pro Order an.
  7. Für CHF-Anleihenorders, die manuell vom Interactive Brokers Bond Trading Desk gehandhabt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 CHF pro Order an.
  8. Für NOK-Anleihenorders, die manuell vom Interactive Brokers Bond Trading Desk gehandhabt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 470 NOK pro Order an.
  9. Für SGD-Anleihenorders, die manuell vom Interactive Brokers Bond Trading Desk gehandhabt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60 SGD pro Order an.
  10. Für ZAR-Anleihenorders, die manuell vom Interactive Brokers Bond Trading Desk gehandhabt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 800 ZAR pro Order an.

  • Die Gebührenstaffelungen werden angesetzt auf Basis des monatlich kumulierten Handelsvolumens, wobei alle Aktien, Optionsscheine und ETF-Anteile einbezogen werden. Die Berechnung erfolgt nicht zum Zeitpunkt des Trades, sondern einmal täglich. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen am ersten Handelstag nach dem Überschreiten einer Staffelungsgrenze wirksam. Nur Anteile, die unter Verwendung der gestaffelten Cost-Plus-Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Handelsvolumen berücksichtigt. Bei Berater-, Geschäfts- und Broker-Konten wird das Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden für den jeweiligen Kalendermonat auf Grenzkostenbasis berechnet.
  • Die Mehrwertsteuer, Value-Added Tax (VAT), Goods and Service Tax (GST) und andere Verbrauchssteuern werden separat auf relevante Dienstleistungen erhoben.
  • Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
  • Änderungen von Orders werden als Stornieren einer bestehenden Order und Ersetzen durch eine neue Order behandelt. Bei manchen Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders dieselben Mindestgebühren gelten wie für neue. Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20.000 USD und 10.000 USD Nennwert kommen zur Ausführung. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und die verbleibenden 10.000 USD an Nennwert werden ebenfalls ausgeführt. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen à 10.000 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden im Rahmen der Berechnung von Order-Mindestgebühren als neue Order angesehen. >
  • IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.

* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.

Australien

Australien – Flat Rate1,7
Flat Rate Mindestgebühr pro Order Maximalgebühr pro Order
An der ASX gehandelte Staatsanleihen 0,08 % des Handelswerts 6 AUD Keine
Australien – Cost-Plus-Gebühren7
Monatlicher Handelswert (AUD)2,3 Gebühr nach Handelswert Mindestgebühr pro Order Maximalgebühr pro Order
≤ 3.000.000 0,080 % 5.00 AUD Keine
3.000.000,01 bis 30.000.000 0,050 % 4,00 AUD Keine
30.000.000,01 bis 100.000.000 0,030 % 3,00 AUD Keine
100.000.000,01 bis 300.000.000 0,025 % 2,00 AUD Keine
> 300.000.000 0,015 % 1,00 AUD Keine
Australien – Gebühren

Börsen-, Clearing- und regulatorische Gebühren

Hongkong

Hongkong – Flat Rate4, 5
Flat Rate Mindestgebühr pro Order Maximalgebühr pro Order
Staatsanleihen 0,08 % des Handelswerts 18 HKD Keine
Hongkong – Cost-Plus-Gebühren
Monatlicher Handelswert (HKD)6 Gebühr nach Handelswert Mindestgebühr pro Order Maximalgebühr pro Order
≤ 15.000.000 0,050 % 18,00 HKD Keine
15.000.000,01 bis 300.000.000 0,050 % 12,00 HKD Keine
300.000.000,01 bis 900.000.000 0,030 % 8,00 HKD Keine
900.000.000,01 bis 2.000.000.000 0,020 % 6,00 HKD Keine
> 2.000.000.000 0,015 % 4,00 HKD Keine
Hongkong – Gebühren

Hongkong – Börsen-, Clearing- und Pass-Through-Gebühren (pro Börse)
Hong Kong Stock Exchange (SEHK)

Offenlegungen

  1. Bei an der ASX gehandelten Anleihen werden die Gebühren auf Basis der Staffelung für Aktien/ETFs berechnet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
  2. Weitere Informationen zur Berechnung der monatlichen Staffelungsstufen finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank.
  3. Für Produkte, die ausschließlich an der CBOE Australien gehandelt werden, gilt: IBKR verfolgt keine Änderungen (z. B. potenzielle Stop-Loss- oder Strike-Ereignisse) hinsichtlich des zugrunde liegenden Instruments während des gesamten Lebenszyklus und informiert auch nicht darüber. Kundinnen und Kunden tragen die alleinige Verantwortung dafür, Änderungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Instrumenten zu verfolgen und basierend darauf eigenständige Investitionsentscheidungen zu treffen. Zudem sind Kundinnen und Kunden selbst dafür verantwortlich, die operativen Auswirkungen und Konsequenzen dieser Produkte zu kennen und zu verstehen, da IBKR das Informationsmaterial zu diesen Produkten nicht überprüft. Bei Bedarf sollten sie eine fachkundige Rechts- oder Finanzberatung in Anspruch nehmen.
  4. Börsen- und regulatorische Gebühren sind nicht inbegriffen.
  5. Börsenhandelsgebühren, Börsenhandelstarife, CCASS-Abwicklungspauschalen und CCASS-Depotgebühren sind inbegriffen. SFC-Transaktionsteuern (0,003 %, gelten für Aktien und Optionsscheine) werden direkt an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.
  6. Weitere Informationen zur Berechnung der monatlichen Staffelungsstufen finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank.
  7. Für AUD-Anleihenorders, die manuell vom Interactive Brokers Bond Trading Desk gehandhabt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70 AUD pro Order an.

  • Die Gebührenstaffelungen werden angesetzt auf Basis des monatlich kumulierten Handelsvolumens, wobei alle Aktien, Optionsscheine und ETF-Anteile einbezogen werden. Die Berechnung erfolgt nicht zum Zeitpunkt des Trades, sondern einmal täglich. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen am ersten Handelstag nach dem Überschreiten einer Staffelungsgrenze wirksam. Nur Anteile, die unter Verwendung der gestaffelten Cost-Plus-Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Handelsvolumen berücksichtigt. Bei Berater-, Geschäfts- und Broker-Konten wird das Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden für den jeweiligen Kalendermonat auf Grenzkostenbasis berechnet.
  • Die Mehrwertsteuer, Value-Added Tax (VAT), Goods and Service Tax (GST) und andere Verbrauchssteuern werden separat auf relevante Dienstleistungen erhoben.
  • Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
  • Änderungen von Orders werden als Stornieren einer bestehenden Order und Ersetzen durch eine neue Order behandelt. Bei manchen Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders dieselben Mindestgebühren gelten wie für neue. Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20.000 USD und 10.000 USD Nennwert kommen zur Ausführung. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und die verbleibenden 10.000 USD an Nennwert werden ebenfalls ausgeführt. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen à 10.000 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden im Rahmen der Berechnung von Order-Mindestgebühren als neue Order angesehen. >
  • IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.

* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.