Provisionen auf Optionen

PROVISIONEN

Optionen

Weniger Kosten. Mehr Rendite.* Niedrige Provisionen ohne zusätzliche Spreads, Ticket- bzw. Plattformgebühren oder Mindesteinlagen.

Vereinigte Staaten

Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt
≤ 10.000
Optionsprämie < 0,05 USD 0,25 USD/Kontrakt
Optionsprämie ≥ 0,05 USD und < 0,10 USD 0,50 USD/Kontrakt
Optionsprämie ≥ 0,10 USD 0,65 USD/Kontrakt
10.001 bis 50.000
Optionsprämie < 0,05 USD 0,25 USD/Kontrakt
Optionsprämie ≥ 0,05 USD 0,50 USD/Kontrakt
50.001 bis 100.000
Alle Optionsprämien 0,25 USD/Kontrakt
≥ 100.001
Alle Optionsprämien 0,15 USD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 1,00 USD
Teilnahmeberechtigung Alle
IB SmartRoutingSM 5
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Transaktionsgebühren

NANOS-Optionen an der CBOE-Börse

Kontraktart Festpreis6
NANOS 0,065 USD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order K. A.
USA – Gebühren

Transaktionsgebühren

SEC-Transaktionsgebühr: 0,0000206 USD × Gesamtwert der Verkäufe4

FINRA-Gebühr für Trading-Aktivitäten: 0,00 USD × verkaufte Menge8

Konsolidierte Audit-Trail-Gebühren der FINRA: 0,0003 USD/Kontrakt7

OCC-Clearing-Gebühren

Alle Kontrakte: 0,025/Kontrakt

Gestaffelte Beispiele:

Kontraktvolumen ≤ 10.000 pro Monat:

1 Kontrakt zu 2 USD Optionsprämie = 1,00 USD
2 Kontrakte zu 5 USD Optionsprämie = 1,30 USD
3 Kontrakte zu 0,075 USD Optionsprämie = 1,50 USD
5 Kontrakte zu 0,03 USD Optionsprämie = 1,25 USD


Kontraktvolumen von 10.001 bis 50.000 pro Monat:

1 Kontrakt zu 2 USD Optionsprämie = 1,00 USD
2 Kontrakte zu 5 USD Optionsprämie = 1,00 USD
3 Kontrakte zu 0,075 USD Optionsprämie = 1,50 USD
5 Kontrakte zu 0,03 USD Optionsprämie = 1,25 USD


Kontraktvolumen von 50.001 bis 100.000 pro Monat:

1 Kontrakt zu 2 USD Optionsprämie = 1,00 USD
2 Kontrakte zu 5 USD Optionsprämie = 1,00 USD
5 Kontrakte zu 2 USD Optionsprämie = 1,25 USD


Kontraktvolumen ≥ 100.001 pro Monat:

1 Kontrakt zu 2 USD Optionsprämie = 1,00 USD
5 Kontrakte zu 5 USD Optionsprämie = 1,00 USD
7 Kontrakte zu 2 USD Optionsprämie = 1,05 USD


Kosten- und Gebührenübersicht

Kanada

Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt
≤ 10.000 1,25 CAD/Kontrakt
10.001 bis 50.000 1,15 CAD/Kontrakt
50.001 bis 100.000 1,05 CAD/Kontrakt
≥ 100.001 1,00 CAD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 1,50 CAD

Mexiko

Kontraktart Festpreis
AMXL 25,00 MXN/Kontrakt
NAFTRAC 20,00 MXN/Kontrakt
QQQQ 30,00 MXN/Kontrakt
Alle anderen Optionen 40,00 MXN/Kontrakt
Mexiko – Beispiele

Festpreis-Beispiele:

1 AMXL-Kontrakt = 25 MXN
1 NAFTRAC-Kontrakt = 20 MXN
1 QQQQ-Kontrakt = 30 MXN

Hinweise:

  1. Volumina an den US- und kanadischen Märkten wirken sich auf die gleitende Staffelung aus.
  2. Die regulatorische Gebühr für Optionen (Options Regulatory Fee, ORF) wird von den folgenden Börsen erhoben: AMEX, ARCA, BATS, BOX, CBOE, CBOE2, EDGX, EMERALD, ISE, GEMINI, MERCURY, MIAX, MEMX, NOM, NASDAQBX, PEARL, PHLX, SAPPHIRE.
  3. Die Gebühr wird fällig für Ausführungen, die im „Customer“-Konto bei der OCC verrechnet werden. Dazu zählen grundsätzlich Transaktionen von Kundinnen und Kunden der Kategorie „Public Customer“ und „Professional Customer“.
  4. Transaktionsgebühren fallen nur für Verkaufsorders an.
  5. Bei direkt weitergeleiteten Aufträgen wird 1,00 USD pro Kontrakt für alle Optionsaufschläge erhoben
  6. Für NANOS-Optionen an der Cboe-Börse werden von Dritten Clearing-, regulatorische und Transaktionsgebühren erhoben
  7. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen konsolidierten Audit-Trail-Gebühren (Consolidated Audit Trail, CAT) der FINRA für alle Ausführungen von Optionskontrakten anfallen. Derzeit enthalten diese Gebühren die sogenannten Prospective CAT Fees (laufende Gebühren) sowie die Historical CAT Assessment Fee, die verfällt, sobald die Verlaufskosten abgerechnet wurden. Beachten Sie, dass die Prospective CAT Fees zweimal im Jahr vom FINRA CAT neu berechnet werden, um die tatsächlichen CAT-Kosten abzubilden.
  8. Gebührenbefreiung für die Trading Activity Fee für Trades zwischen dem 01.10 und 31.12.2026.

  • Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Es werden keine Provisionen für US-Ausübungen und -Zuteilungen erhoben.
  • Für US-Cabinet-„Buy-to-Close“-Transaktionen fallen keine Gebühren an. Dies trifft nur dann zu, wenn der Optionstick mindestens > 0,01 USD beträgt. Komplexe Orders sind hiervon ausgeschlossen.
  • IBKR berücksichtigt Börsengebühren und/oder Rabatte bei der Entscheidung, wohin eine Order geroutet wird. Um Börsengebühren für eine Ausführung zu umgehen oder zu reduzieren, kann es vorkommen, dass IBKR eine marktfähige Order zu einer Börse routet, die aktuell nicht den besten nationalen Geld-/Briefkurs (National Best Bid/Offer, NBBO) anbietet, aber gewillt ist, die Order zum NBBO auszuführen. Bei dieser Routing-Methode fällt für Kundinnen und Kunden in der Regel eine geringere Ausführungsgebühr an. Wenn IBKR eine Order zu einer Börse routet, die aktuell nicht den NBBO ausweist, um auf diese Weise Börsengebühren zu vermeiden oder zu reduzieren, garantiert IBKR den NBBO zum Zeitpunkt des Order-Routings.
  • Volumengrenzen werden auf Basis des kumulierten monatlichen Handelsvolumens angesetzt, in das alle zum Zeitpunkt des Handels bestehenden Optionskontrakte eingerechnet werden. Bei Beraterkonten, Broker-Konten und Konten mit getrennten Handelslimits wird das Volumen der Kontrakte aller Konten einbezogen, um zu ermitteln, ob Volumengrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden für den jeweiligen Kalendermonat auf Grenzkostenbasis berechnet. Wenn Sie beispielsweise in einem Monat 12.000 US-Kontrakte handeln, fallen die folgenden Ausführungskosten an:
    10.000 Kontrakte zu 0,65 USD
    2.000 Kontrakte zu 0,50 USD
  • Änderungen von Orders werden als Stornieren einer bestehenden Order und Ersetzen durch eine neue Order behandelt. Bei manchen Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders dieselben Mindestgebühren gelten wie für neue. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte eingeben, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, wird die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig.
  • Bei Combo-Orders werden die Mindestgebühren jeweils für die einzelnen Combo-Orderbestandteile angewandt.
  • Kundinnen und Kunden, die die „Non-Trading“-Berechtigung besitzen oder kein Broker/Dealer sind, sowie professionelle Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich für das Frequent-Trader-Programm der CBOE zu qualifizieren. Im Rahmen des Programms können Rabatte auf bestimmte proprietäre Produkte der CBOE gewährt werden. Kundinnen und Kunden müssen die Börse hinsichtlich des Bewerbungs- und Genehmigungsprozesses direkt kontaktieren. Sobald Sie angemeldet sind, sollten Sie IBKR darüber per E-Mail an memberpricing@interactivebrokers.com informieren, um sicherzustellen, dass Ihre Orders mit der ordnungsgemäßen FTID-Bezeichnung geroutet werden. Sobald Sie angemeldet sind, werden die Rabatte direkt von de CBOE gewährt.
  • IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.
  • Die Mehrwertsteuer, Value-Added Tax (VAT), Goods and Service Tax (GST) und andere Verbrauchssteuern werden separat auf relevante Dienstleistungen erhoben.
  • IBKR wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Liste der Penny-Pilot-Symbole stets korrekt und auf dem neuesten Stand ist. Da die Kategorisierung von Penny-Pilot-Symbolen je nach Börse unterschiedlich sein kann, sind die Listen ggf. nicht vollständig. Daher kann es vorkommen, dass Sie bei Penny-Pilot-Transaktionen eine Gebühr Zahlen oder einen Rabatt erhalten, die/der sich von der erhobenen Gebühr/dem gewährten Rabatt der jeweiligen Börse unterscheidet.

* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.

Belgien

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 0,90 EUR/Kontrakt 1,50 EUR/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,60 EUR/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 20.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt2 Festpreis
≤ 8.000 1,00 EUR/Kontrakt 1,50 EUR/Kontrakt
8.001–40.000 0,70 EUR/Kontrakt
40.001–80.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 80.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Belgien – Gebühren

Festpreis:

1 Kontrakt = 1,50 EUR


Kosten- und Gebührenübersicht

Frankreich

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 0,90 EUR/Kontrakt 1,50 EUR/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,60 EUR/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 20.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt2 Festpreis
≤ 8.000 1,00 EUR/Kontrakt 1,50 EUR/Kontrakt
8.001–40.000 0,70 EUR/Kontrakt
40.001–80.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 80.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Euronext Paris Minioptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)3 Gestaffelt Festpreis
≤ 8.000 0,15 EUR/Kontrakt 0,20 EUR/Kontrakt
8.001–40.000 0,10 EUR/Kontrakt
40.001–80.000 0,05 EUR/Kontrakt
> 80.000 0,03 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Frankreich – Gebühren

Festpreis:

1 Indexoptionskontrakt = 1,50 EUR


Gestaffelt:

1 CAC40-Indexoption = IBKR-Ausführungsgebühr 0,90 EUR + Börsengebühr 0,20 EUR + Clearing-Gebühr 0,13 EUR + regulatorische Gebühr 0,00 EUR = 1,23 EUR


Kosten- und Gebührenübersicht

Deutschland

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1,6 Gestaffelt Festpreis
(außer DJ200, DJ600, DAX)
Festpreis
DJ200/DJ600
Festpreis
DAX
≤ 1.000 0,90 EUR/Kontrakt 1,50 EUR/Kontrakt 2,50 EUR/Kontrakt 1,70 EUR/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,60 EUR/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 20.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
Keine Keine Keine
Micro-DAX-Optionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1,6 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 0,25 EUR/Kontrakt 0,40 EUR/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,17 EUR/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,11 EUR/Kontrakt
> 20.000 0,07 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Overnight-Positionsgebühren
Keine

Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt2 Festpreis
≤ 8.000 1,00 EUR/Kontrakt 1,10 EUR/Kontrakt
8.001–40.000 0,70 EUR/Kontrakt
40.001–80.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 80.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
Keine
Deutschland – Gebühren

Festpreis:

1 Aktienoptionskontrakt = 1,10 EUR


Gestaffelt:

1 DAX-Index-Optionskontrakt = IBKR-Ausführungsgebühr 0,90 EUR + Börsengebühr 0,60 EUR = 1,50 EUR


Kosten- und Gebührenübersicht

Italien

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 0,90 EUR/Kontrakt 3,00 EUR/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,60 EUR/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 20.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt2 Festpreis
≤ 8.000 1,00 EUR/Kontrakt 2,00 EUR/Kontrakt
8.001–40.000 0,70 EUR/Kontrakt
40.001–80.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 80.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Italien – Gebühren

Festpreis:

1 Indexoptionskontrakt = 3,00 EUR


Gestaffelt:

1 Aktien-Optionskontrakt = IBKR-Ausführungsgebühr 1,00 EUR + Börsengebühr 0,26 EUR + Clearing-Gebühr 0,10 EUR + Fremdhonorar 0,22 EUR + Aufsichtsgebühr 0,00 EUR = 1,58 EUR


Kosten- und Gebührenübersicht

Niederlande

Auf EUR lautende Index-Optionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis (außer Mini-AEX) Festpreis – Mini-AEX-Optionen
≤ 1.000 0,90 EUR/Kontrakt 1,50 EUR/Kontrakt 0,30 EUR/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,60 EUR/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 20.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine Keine
Auf EUR lautende Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt2 Festpreis
≤ 8.000 1,00 EUR/Kontrakt 1,50 EUR/Kontrakt
8.001–40.000 0,70 EUR/Kontrakt
40.001–80.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 80.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Auf USD lautende Optionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 1,05 USD/Kontrakt 2,00 USD/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,65 USD/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,45 USD/Kontrakt
> 20.000 0,25 USD/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Niederlande – Gebühren

Festpreis:

1 auf EUR lautender Kontrakt = 1,50 EUR


Gestaffelt:

1 Aktien-Optionskontrakt = IBKR-Ausführungsgebühr 1,00 EUR + Börsengebühr 0,31 EUR + Clearing-Gebühr 0,05 EUR + regulatorische Gebühr 0,00 EUR = 1,36 EUR


Kosten- und Gebührenübersicht

Spanien

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 0,90 EUR/Kontrakt 0,80 EUR/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,60 EUR/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 20.000 0,25 EUR/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
  • Pass-Through-Gebühren
Keine
Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt2 Festpreis
≤ 8.000 1,00 EUR/Kontrakt 0,90 EUR/Kontrakt
8.001–40.000 0,70 EUR/Kontrakt
40.001–80.000 0,40 EUR/Kontrakt
> 80.000 0,25 EUR/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 4,50 EUR
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
  • Pass-Through-Gebühren
Keine
Spanien – Gebühren

Festpreis:

1 Kontrakt = 0,90 EUR


Kosten- und Gebührenübersicht

Schweden

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt
≤ 1.000 10,00 SEK/Kontrakt
1.001 bis 10.000 8,00 SEK/Kontrakt
10.001 bis 20.000 6,00 SEK/Kontrakt
> 20.000 4,00 SEK/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
  • Pass-Through-Gebühren
Aktienoptionen
Kontraktart Festpreis
Alle Aktienoptionen 0,35 % des Handelswerts, mindestens 0,50 pro Kontrakt zzgl. externer Gebühren
Mindestgebühr pro Order 10,00 SEK4
Schweden – Gebühren

Gestaffelt:

10 schwedische Aktienoptionen zu einem Kurs von 5,00 SEK = IBKR-Ausführungsgebühr 17,50 SEK + Börsengebühr 37,50 SEK = 55,00 SEK


Kosten- und Gebührenübersicht

Schweiz

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 1,40 CHF/Kontrakt 2,80 CHF/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,90 CHF/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,60 CHF/Kontrakt
> 20.000 0,35 CHF/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
Keine
Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt2 Festpreis
≤ 8.000 1,35 CHF/Kontrakt 1,70 CHF/Kontrakt
8.001–40.000 0,95 CHF/Kontrakt
40.001–80.000 0,60 CHF/Kontrakt
> 80.000 0,35 CHF/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
Keine
Schweiz – Gebühren

Festpreis:

1 SMI-Indexoption = 2,80 CHF


Gestaffelt:

1 SMI-Index-Optionskontrakt = IBKR-Ausführungsgebühr 1,40 CHF + Börsengebühr 1,18 CHF = 2,58 CHF


Kosten- und Gebührenübersicht

Vereinigtes Königreich

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 0,60 GBP/Kontrakt 1,70 GBP/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,45 GBP/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,30 GBP/Kontrakt
> 20.000 0,15 GBP/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
  • Pass-Through-Gebühren
Keine
Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt2 Festpreis
≤ 8.000 1,00 GBP/Kontrakt 1,70 GBP/Kontrakt
8.001–40.000 0,70 GBP/Kontrakt
40.001–80.000 0,40 GBP/Kontrakt
> 80.000 0,25 GBP/Kontrakt
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
  • Pass-Through-Gebühren
Keine
Großbritannien – Gebühren

Festpreis:

1 Kontrakt = 1,70 GBP


Gestaffelt:

1 UK-Aktienoption = IBKR-Ausführungsgebühr 1,00 GBP + Börsengebühr 0,37 GBP + Clearing-Gebühr 0,03 GBP + regulatorische Gebühr 0,00 GBP = 1,40 GBP


Kosten- und Gebührenübersicht

Hinweise:

  1. Europäische Indexoptionen werden als Bestandteil der Preisstruktur für Futures angesehen. Die Volumina werden für die Berechnung der Staffelungsgrenzen mit dem Handelsvolumen für Futures und FOPs zusammengerechnet. Beim Bestimmen der Provision werden sie nicht mit dem monatlichen Volumen der Aktienoptionen zusammengerechnet. Kundinnen und Kunden, die gestaffelte Provisionen für europäische und asiatische Indexoptionen bevorzugen, müssen die gestaffelte Preisstruktur für Futures und FOPs im Client Portal auswählen.
  2. Die Mindestgebühr pro Order für europäische Aktienoptionen, die unter der volumengestaffelten Cost-Plus-Struktur gehandelt werden, liegt bei:
    • 1,00 EUR pro Order
    • 1,00 GBP pro Order
    • 1,35 CHF pro Order
  3. Die Börsengebühren für schwedische Optionen werden bei der Ermittlung der Mindestgebühr pro Order nicht berücksichtigt. Die Börsengebühren werden zusätzlich zu den angegebenen IBKR-Provisionen in Rechnung gestellt.
  4. Bei der Ermittlung der monatlichen Volumenstaffelungsstufe wird jeder an der Euronext Paris gehandelte Mini-Aktienoptionskontrakt mit 1/10 eines Standard-Aktienoptionskontrakts angesetzt.
  5. Die Stempelsteuer (GB = 0,5 %) für die Ausübung einer Option wird direkt an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.
  6. Für EUREX/KRX-Link-Produkte gelten die standarmäßigen Gebühren für Südkorea.

  • Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Für die Ausübung und Zuteilung von Optionen werden Gebühren erhoben.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.
  • Volumengrenzen werden auf Basis des kumulierten monatlichen Handelsvolumens angesetzt, in das alle zum Zeitpunkt des Handels bestehenden Optionskontrakte eingerechnet werden. Bei Beraterkonten, Broker-Konten und Konten mit getrennten Handelslimits wird das Volumen der Kontrakte aller Konten einbezogen, um zu ermitteln, ob Volumengrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden für den jeweiligen Kalendermonat auf Grenzkostenbasis berechnet. Wenn Sie beispielsweise in einem Monat Transaktionen über 12.000 europäische Aktienoptionskontrakte ausführen, fallen folgende Ausführungskosten an:
    8.000 Kontrakte zu 1,00 EUR
    4.000 Kontrakte zu 0,70 EUR
  • Seit dem 01.03.2013 wird für Geschäfte mit bestimmten italienischen Aktien eine Transaktionssteuer fällig. Weitere Informationen zur Berechnung dieser Steuer finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank.
    Seit dem 01.09.2013 wird die Transaktionssteuer, die bereits für bestimmte italienische Wertpapiere gilt, auch auf deren Derivate erhoben. Weitere Informationen zur Transaktionssteuer für Derivate finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank.

  • IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.
  • Die Mehrwertsteuer, Value-Added Tax (VAT), Goods and Service Tax (GST) und andere Verbrauchssteuern werden separat auf relevante Dienstleistungen erhoben.

* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.

Australien

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1,2 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 1,50 AUD/Kontrakt 2,00 AUD/Kontrakt
1.001 bis 10.000 1,00 AUD/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,70 AUD/Kontrakt
> 20.000 0,50 AUD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 1,50 AUD 2,00 AUD
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1,2 Gestaffelt
≤ 1.000 0,25 AUD/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,20 AUD/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,10 AUD/Kontrakt
> 20.000 0,05 AUD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 2,50 AUD
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
Monatliches Volumen (Kontrakte)1,2 Gestaffelt mit GST-Steuer10
≤ 1.000 0,275 AUD/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,22 AUD/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,11 AUD/Kontrakt
> 20.000 0,055 AUD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 2,75 AUD
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
Australien – Gebühren

ASX

Festpreis:

1 ASX-notierter Kontrakt = 2,00 AUD


Gestaffelt:

1 Indexoption = IBKR-Ausführungsgebühr 1,50 AUD + Börsengebühr 0,45 AUD = 1,95 AUD

Hongkong

Indexoptionen
Kontraktart Festpreis
Indexoptionen 30,00 HKD/Kontrakt
HHI 20,00 HKD/Kontrakt
HSTECH 15,50 HKD/Kontrakt
MHI 17,00 HKD/Kontrakt
MCH-Optionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 3,00 HKD/Kontrakt 4,00 HKD/Kontrakt
1.001 bis 10.000 2,00 HKD/Kontrakt
10.001 bis 20.000 1,50 HKD/Kontrakt
> 20.000 1,00 HKD/Kontrakt

Aktienoptionen
Kontraktart3 Festpreis
SEHK-Optionen der Stufe II 0,2 % HKD des Optionswerts + HKD-Börsengebühr 1,00 HKD/Kontrakt
SEHK-Optionen der Stufe III 0,2 % HKD des Optionswerts + HKD-Börsengebühr 0,50 HKD/Kontrakt
Alle anderen Aktienoptionen 0,2 % HKD des Optionswerts + HKD-Börsengebühr 3,00 HKD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 18,00 HKD
Hongkong – Gebühren

Festpreis:

1 Indexoption = 30,00 HKD

Indien

Kontraktart Festpreis
Alle Optionen 0,01 % INR des Handelswerts
Mindestgebühr pro Order 6,00 INR
Indien – Gebühren

NSE

Japan

Kontraktart Festpreis
Aktienoptionen (TSEJ)5 90,00 JPY/Kontrakt
Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt
≤ 1.000 230 JPY/Kontrakt
1.001 bis 10.000 160 JPY/Kontrakt
10.001 bis 20.000 115 JPY/Kontrakt
> 20.000 60 JPY/Kontrakt
Gebühren zum Ausgleich der von IBKR gezahlten Börsen- und regulatorischen Gebühren2,3
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Overnight-Positionsgebühren
N225-Optionen4
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 0,12 % JPY des Handelswerts 0,12 % JPY des Handelswerts
1.001 bis 10.000 0,10 % JPY des Handelswerts 0,12 % JPY des Handelswerts
10.001 bis 20.000 0,60 % JPY des Handelswerts 0,12 % JPY des Handelswerts
> 20.000 0,06 % JPY des Handelswerts 0,12 % JPY des Handelswerts
Mindestgebühr pro Order 100 JPY 100 JPY
Gebühren zum Ausgleich der von IBKR gezahlten Börsen- und regulatorischen Gebühren2,3
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Overnight-Positionsgebühren
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Overnight-Positionsgebühren
N225-Mini-Optionen 6
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 15 JPY/Kontrakt 20 JPY/Kontrakt
1.001 bis 10.000 14 JPY/Kontrakt
10.001 bis 20.000 13 JPY/Kontrakt
> 20.000 12 JPY/Kontrakt
Gebühren zum Ausgleich der von IBKR gezahlten Börsen- und regulatorischen Gebühren2,3
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Overnight-Positionsgebühren
  • Keine
Japan – Gebühren

OSE

Festpreis:

1 Aktienoption (TSEJ) Kontrakt = 90 JPY

Singapur

Kontraktart Festpreis
Alle SGD-Optionen 5,00 SGD/Kontrakt
Kontraktart Festpreis
NIFTY-Optionen 2,85 USD/Kontrakt
Singapur – Beispiele

Festpreis:

1 Optionskontrakt (NIFTY) = 2,85 USD

Südkorea

Kontraktart Festpreis
Alle Optionen 0,2 % des Handelswerts
Mindestgebühr pro Order 1.000.00 KRW
Südkorea – Beispiele

Festpreis:

10 Kontrakte zu 0,75 KRW Optionsprämie (Multiplikator 100.000) = 1.500 KRW

Hinweise:

  1. Asiatische Indexoptionen werden als Bestandteil der Preisstruktur für Futures angesehen. Die Volumina werden für die Berechnung der Staffelungsgrenzen mit dem Handelsvolumen für Futures und FOPs zusammengerechnet. Beim Bestimmen der Provision werden sie nicht mit dem monatlichen Volumen der Aktienoptionen zusammengerechnet. Kundinnen und Kunden, die gestaffelte Provisionen für europäische und asiatische Indexoptionen bevorzugen, müssen die gestaffelte Preisstruktur für Futures und FOPs im Client Portal auswählen.
  2. Die Kosten für die Ausübung/Zuteilung von ASX-Optionen betragen 0,275 AUD pro Kontrakt für Aktienoptionen und 0,75 AUD pro Kontrakt für Indexoptionen.
  3. Für alle Ausübungen/Zuteilungen werden die Standard-Aktienprovisionen fällig zzgl. der Gebühr des Stock Exchange Clearing House (SEOCH) in Höhe von 2,00 HKD pro ausgeführtem Aktienoptionskontrakt.
  4. Die Kosten für die Ausübung bzw. Zuteilung des monatlichen Nikkei-Kontrakts liegen bei 6 bps, wobei ein Höchstbetrag von 420 JPY pro Kontrakt gilt.
  5. Einstiegspreis. Änderungen an diesem Preis sind vorbehalten.
  6. Die Kosten für die Ausübung bzw. Zuteilung des monatlichen Nikkei-Kontrakts liegen bei 15 JPY pro Kontrakt.

  • Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Nur in Australien und Japan werden Provisionen für Ausführung und Zuteilung erhoben.
  • Außer bei Hongkonger Aktienoptionen sind alle Börsen- und regulatorischen Gebühren enthalten.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.
  • IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.
  • Die Mehrwertsteuer, Value-Added Tax (VAT), Goods and Service Tax (GST) und andere Verbrauchssteuern werden separat auf relevante Dienstleistungen erhoben.

* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.