Provisionen auf Optionen

PROVISIONEN
Optionen
Weniger Kosten. Mehr Rendite.* Niedrige Provisionen ohne zusätzliche Spreads, Ticket- bzw. Plattformgebühren oder Mindesteinlagen.
Vereinigte Staaten
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | |
|---|---|---|
| ≤ 10.000 | ||
| Optionsprämie < 0,05 USD | 0,25 USD/Kontrakt | |
| Optionsprämie ≥ 0,05 USD und < 0,10 USD | 0,50 USD/Kontrakt | |
| Optionsprämie ≥ 0,10 USD | 0,65 USD/Kontrakt | |
| 10.001 bis 50.000 | ||
| Optionsprämie < 0,05 USD | 0,25 USD/Kontrakt | |
| Optionsprämie ≥ 0,05 USD | 0,50 USD/Kontrakt | |
| 50.001 bis 100.000 | ||
| Alle Optionsprämien | 0,25 USD/Kontrakt | |
| ≥ 100.001 | ||
| Alle Optionsprämien | 0,15 USD/Kontrakt | |
| Mindestgebühr pro Order | 1,00 USD | |
| Teilnahmeberechtigung | Alle | |
| IB SmartRoutingSM | 5 | |
| Gebühren Dritter |
|
|
NANOS-Optionen an der CBOE-Börse
| Kontraktart | Festpreis6 |
|---|---|
| NANOS | 0,065 USD/Kontrakt |
| Mindestgebühr pro Order | K. A. |
USA – Gebühren
Börsengebühren
Transaktionsgebühren
SEC-Transaktionsgebühr: 0,0000206 USD × Gesamtwert der Verkäufe4
FINRA-Gebühr für Trading-Aktivitäten: 0,00 USD × verkaufte Menge8
Konsolidierte Audit-Trail-Gebühren der FINRA: 0,0003 USD/Kontrakt7
OCC-Clearing-Gebühren
Alle Kontrakte: 0,025/Kontrakt
Gestaffelte Beispiele:
Kontraktvolumen ≤ 10.000 pro Monat:
1 Kontrakt zu 2 USD Optionsprämie = 1,00 USD
2 Kontrakte zu 5 USD Optionsprämie = 1,30 USD
3 Kontrakte zu 0,075 USD Optionsprämie = 1,50 USD
5 Kontrakte zu 0,03 USD Optionsprämie = 1,25 USD
Kontraktvolumen von 10.001 bis 50.000 pro Monat:
1 Kontrakt zu 2 USD Optionsprämie = 1,00 USD
2 Kontrakte zu 5 USD Optionsprämie = 1,00 USD
3 Kontrakte zu 0,075 USD Optionsprämie = 1,50 USD
5 Kontrakte zu 0,03 USD Optionsprämie = 1,25 USD
Kontraktvolumen von 50.001 bis 100.000 pro Monat:
1 Kontrakt zu 2 USD Optionsprämie = 1,00 USD
2 Kontrakte zu 5 USD Optionsprämie = 1,00 USD
5 Kontrakte zu 2 USD Optionsprämie = 1,25 USD
Kontraktvolumen ≥ 100.001 pro Monat:
1 Kontrakt zu 2 USD Optionsprämie = 1,00 USD
5 Kontrakte zu 5 USD Optionsprämie = 1,00 USD
7 Kontrakte zu 2 USD Optionsprämie = 1,05 USD
Kanada
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt |
|---|---|
| ≤ 10.000 | 1,25 CAD/Kontrakt |
| 10.001 bis 50.000 | 1,15 CAD/Kontrakt |
| 50.001 bis 100.000 | 1,05 CAD/Kontrakt |
| ≥ 100.001 | 1,00 CAD/Kontrakt |
| Mindestgebühr pro Order | 1,50 CAD |
Mexiko
| Kontraktart | Festpreis |
|---|---|
| AMXL | 25,00 MXN/Kontrakt |
| NAFTRAC | 20,00 MXN/Kontrakt |
| QQQQ | 30,00 MXN/Kontrakt |
| Alle anderen Optionen | 40,00 MXN/Kontrakt |
Mexiko – Beispiele
Festpreis-Beispiele:
1 AMXL-Kontrakt = 25 MXN
1 NAFTRAC-Kontrakt = 20 MXN
1 QQQQ-Kontrakt = 30 MXN
Hinweise:
- Volumina an den US- und kanadischen Märkten wirken sich auf die gleitende Staffelung aus.
- Die regulatorische Gebühr für Optionen (Options Regulatory Fee, ORF) wird von den folgenden Börsen erhoben: AMEX, ARCA, BATS, BOX, CBOE, CBOE2, EDGX, EMERALD, ISE, GEMINI, MERCURY, MIAX, MEMX, NOM, NASDAQBX, PEARL, PHLX, SAPPHIRE.
- Die Gebühr wird fällig für Ausführungen, die im „Customer“-Konto bei der OCC verrechnet werden. Dazu zählen grundsätzlich Transaktionen von Kundinnen und Kunden der Kategorie „Public Customer“ und „Professional Customer“.
- Transaktionsgebühren fallen nur für Verkaufsorders an.
- Bei direkt weitergeleiteten Aufträgen wird 1,00 USD pro Kontrakt für alle Optionsaufschläge erhoben
- Für NANOS-Optionen an der Cboe-Börse werden von Dritten Clearing-, regulatorische und Transaktionsgebühren erhoben
- Bitte beachten Sie, dass die angegebenen konsolidierten Audit-Trail-Gebühren (Consolidated Audit Trail, CAT) der FINRA für alle Ausführungen von Optionskontrakten anfallen. Derzeit enthalten diese Gebühren die sogenannten Prospective CAT Fees (laufende Gebühren) sowie die Historical CAT Assessment Fee, die verfällt, sobald die Verlaufskosten abgerechnet wurden. Beachten Sie, dass die Prospective CAT Fees zweimal im Jahr vom FINRA CAT neu berechnet werden, um die tatsächlichen CAT-Kosten abzubilden.
- Gebührenbefreiung für die Trading Activity Fee für Trades zwischen dem 01.10 und 31.12.2026.
- Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
- Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
- Es werden keine Provisionen für US-Ausübungen und -Zuteilungen erhoben.
- Für US-Cabinet-„Buy-to-Close“-Transaktionen fallen keine Gebühren an. Dies trifft nur dann zu, wenn der Optionstick mindestens > 0,01 USD beträgt. Komplexe Orders sind hiervon ausgeschlossen.
- IBKR berücksichtigt Börsengebühren und/oder Rabatte bei der Entscheidung, wohin eine Order geroutet wird. Um Börsengebühren für eine Ausführung zu umgehen oder zu reduzieren, kann es vorkommen, dass IBKR eine marktfähige Order zu einer Börse routet, die aktuell nicht den besten nationalen Geld-/Briefkurs (National Best Bid/Offer, NBBO) anbietet, aber gewillt ist, die Order zum NBBO auszuführen. Bei dieser Routing-Methode fällt für Kundinnen und Kunden in der Regel eine geringere Ausführungsgebühr an. Wenn IBKR eine Order zu einer Börse routet, die aktuell nicht den NBBO ausweist, um auf diese Weise Börsengebühren zu vermeiden oder zu reduzieren, garantiert IBKR den NBBO zum Zeitpunkt des Order-Routings.
- Volumengrenzen werden auf Basis des kumulierten monatlichen Handelsvolumens angesetzt, in das alle zum Zeitpunkt des Handels bestehenden Optionskontrakte eingerechnet werden. Bei Beraterkonten, Broker-Konten und Konten mit getrennten Handelslimits wird das Volumen der Kontrakte aller Konten einbezogen, um zu ermitteln, ob Volumengrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden für den jeweiligen Kalendermonat auf Grenzkostenbasis berechnet. Wenn Sie beispielsweise in einem Monat 12.000 US-Kontrakte handeln, fallen die folgenden Ausführungskosten an:
10.000 Kontrakte zu 0,65 USD
2.000 Kontrakte zu 0,50 USD - Änderungen von Orders werden als Stornieren einer bestehenden Order und Ersetzen durch eine neue Order behandelt. Bei manchen Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders dieselben Mindestgebühren gelten wie für neue. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte eingeben, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, wird die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig.
- Bei Combo-Orders werden die Mindestgebühren jeweils für die einzelnen Combo-Orderbestandteile angewandt.
- Kundinnen und Kunden, die die „Non-Trading“-Berechtigung besitzen oder kein Broker/Dealer sind, sowie professionelle Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich für das Frequent-Trader-Programm der CBOE zu qualifizieren. Im Rahmen des Programms können Rabatte auf bestimmte proprietäre Produkte der CBOE gewährt werden. Kundinnen und Kunden müssen die Börse hinsichtlich des Bewerbungs- und Genehmigungsprozesses direkt kontaktieren. Sobald Sie angemeldet sind, sollten Sie IBKR darüber per E-Mail an memberpricing@interactivebrokers.com informieren, um sicherzustellen, dass Ihre Orders mit der ordnungsgemäßen FTID-Bezeichnung geroutet werden. Sobald Sie angemeldet sind, werden die Rabatte direkt von de CBOE gewährt.
- IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.
- Die Mehrwertsteuer, Value-Added Tax (VAT), Goods and Service Tax (GST) und andere Verbrauchssteuern werden separat auf relevante Dienstleistungen erhoben.
- IBKR wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Liste der Penny-Pilot-Symbole stets korrekt und auf dem neuesten Stand ist. Da die Kategorisierung von Penny-Pilot-Symbolen je nach Börse unterschiedlich sein kann, sind die Listen ggf. nicht vollständig. Daher kann es vorkommen, dass Sie bei Penny-Pilot-Transaktionen eine Gebühr Zahlen oder einen Rabatt erhalten, die/der sich von der erhobenen Gebühr/dem gewährten Rabatt der jeweiligen Börse unterscheidet.
* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.
Belgien
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,90 EUR/Kontrakt | 1,50 EUR/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,60 EUR/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 20.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Aktienoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt2 | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 8.000 | 1,00 EUR/Kontrakt | 1,50 EUR/Kontrakt |
| 8.001–40.000 | 0,70 EUR/Kontrakt | |
| 40.001–80.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 80.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Belgien – Gebühren
Frankreich
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,90 EUR/Kontrakt | 1,50 EUR/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,60 EUR/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 20.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Aktienoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt2 | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 8.000 | 1,00 EUR/Kontrakt | 1,50 EUR/Kontrakt |
| 8.001–40.000 | 0,70 EUR/Kontrakt | |
| 40.001–80.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 80.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Euronext Paris Minioptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)3 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 8.000 | 0,15 EUR/Kontrakt | 0,20 EUR/Kontrakt |
| 8.001–40.000 | 0,10 EUR/Kontrakt | |
| 40.001–80.000 | 0,05 EUR/Kontrakt | |
| > 80.000 | 0,03 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Frankreich – Gebühren
Festpreis:
1 Indexoptionskontrakt = 1,50 EUR
Gestaffelt:
1 CAC40-Indexoption = IBKR-Ausführungsgebühr 0,90 EUR + Börsengebühr 0,20 EUR + Clearing-Gebühr 0,13 EUR + regulatorische Gebühr 0,00 EUR = 1,23 EUR
Kosten- und Gebührenübersicht
Deutschland
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1,6 | Gestaffelt | Festpreis (außer DJ200, DJ600, DAX) |
Festpreis DJ200/DJ600 |
Festpreis DAX |
|---|---|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,90 EUR/Kontrakt | 1,50 EUR/Kontrakt | 2,50 EUR/Kontrakt | 1,70 EUR/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,60 EUR/Kontrakt | |||
| 10.001 bis 20.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |||
| > 20.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |||
| Gebühren Dritter |
|
Keine | Keine | Keine |
Micro-DAX-Optionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1,6 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | 0,40 EUR/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,17 EUR/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 0,11 EUR/Kontrakt | |
| > 20.000 | 0,07 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Aktienoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt2 | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 8.000 | 1,00 EUR/Kontrakt | 1,10 EUR/Kontrakt |
| 8.001–40.000 | 0,70 EUR/Kontrakt | |
| 40.001–80.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 80.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Deutschland – Gebühren
Festpreis:
1 Aktienoptionskontrakt = 1,10 EUR
Gestaffelt:
1 DAX-Index-Optionskontrakt = IBKR-Ausführungsgebühr 0,90 EUR + Börsengebühr 0,60 EUR = 1,50 EUR
Kosten- und Gebührenübersicht
Italien
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,90 EUR/Kontrakt | 3,00 EUR/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,60 EUR/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 20.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Aktienoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt2 | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 8.000 | 1,00 EUR/Kontrakt | 2,00 EUR/Kontrakt |
| 8.001–40.000 | 0,70 EUR/Kontrakt | |
| 40.001–80.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 80.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Italien – Gebühren
Festpreis:
1 Indexoptionskontrakt = 3,00 EUR
Gestaffelt:
1 Aktien-Optionskontrakt = IBKR-Ausführungsgebühr 1,00 EUR + Börsengebühr 0,26 EUR + Clearing-Gebühr 0,10 EUR + Fremdhonorar 0,22 EUR + Aufsichtsgebühr 0,00 EUR = 1,58 EUR
Kosten- und Gebührenübersicht
Niederlande
Auf EUR lautende Index-Optionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | Festpreis (außer Mini-AEX) | Festpreis – Mini-AEX-Optionen |
|---|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,90 EUR/Kontrakt | 1,50 EUR/Kontrakt | 0,30 EUR/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,60 EUR/Kontrakt | ||
| 10.001 bis 20.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | ||
| > 20.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | ||
| Gebühren Dritter |
|
Keine | Keine |
Auf EUR lautende Aktienoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt2 | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 8.000 | 1,00 EUR/Kontrakt | 1,50 EUR/Kontrakt |
| 8.001–40.000 | 0,70 EUR/Kontrakt | |
| 40.001–80.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 80.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Auf USD lautende Optionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 1,05 USD/Kontrakt | 2,00 USD/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,65 USD/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 0,45 USD/Kontrakt | |
| > 20.000 | 0,25 USD/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Niederlande – Gebühren
Festpreis:
1 auf EUR lautender Kontrakt = 1,50 EUR
Gestaffelt:
1 Aktien-Optionskontrakt = IBKR-Ausführungsgebühr 1,00 EUR + Börsengebühr 0,31 EUR + Clearing-Gebühr 0,05 EUR + regulatorische Gebühr 0,00 EUR = 1,36 EUR
Kosten- und Gebührenübersicht
Spanien
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,90 EUR/Kontrakt | 0,80 EUR/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,60 EUR/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 20.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Aktienoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt2 | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 8.000 | 1,00 EUR/Kontrakt | 0,90 EUR/Kontrakt |
| 8.001–40.000 | 0,70 EUR/Kontrakt | |
| 40.001–80.000 | 0,40 EUR/Kontrakt | |
| > 80.000 | 0,25 EUR/Kontrakt | |
| Mindestgebühr pro Order | 4,50 EUR | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Spanien – Gebühren
Schweden
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 10,00 SEK/Kontrakt | |
| 1.001 bis 10.000 | 8,00 SEK/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 6,00 SEK/Kontrakt | |
| > 20.000 | 4,00 SEK/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
|
Aktienoptionen
| Kontraktart | Festpreis |
|---|---|
| Alle Aktienoptionen | 0,35 % des Handelswerts, mindestens 0,50 pro Kontrakt zzgl. externer Gebühren |
| Mindestgebühr pro Order | 10,00 SEK4 |
Schweden – Gebühren
Gestaffelt:
10 schwedische Aktienoptionen zu einem Kurs von 5,00 SEK = IBKR-Ausführungsgebühr 17,50 SEK + Börsengebühr 37,50 SEK = 55,00 SEK
Kosten- und Gebührenübersicht
Schweiz
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 1,40 CHF/Kontrakt | 2,80 CHF/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,90 CHF/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 0,60 CHF/Kontrakt | |
| > 20.000 | 0,35 CHF/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Aktienoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt2 | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 8.000 | 1,35 CHF/Kontrakt | 1,70 CHF/Kontrakt |
| 8.001–40.000 | 0,95 CHF/Kontrakt | |
| 40.001–80.000 | 0,60 CHF/Kontrakt | |
| > 80.000 | 0,35 CHF/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Schweiz – Gebühren
Festpreis:
1 SMI-Indexoption = 2,80 CHF
Gestaffelt:
1 SMI-Index-Optionskontrakt = IBKR-Ausführungsgebühr 1,40 CHF + Börsengebühr 1,18 CHF = 2,58 CHF
Kosten- und Gebührenübersicht
Vereinigtes Königreich
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,60 GBP/Kontrakt | 1,70 GBP/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,45 GBP/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 0,30 GBP/Kontrakt | |
| > 20.000 | 0,15 GBP/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Aktienoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt2 | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 8.000 | 1,00 GBP/Kontrakt | 1,70 GBP/Kontrakt |
| 8.001–40.000 | 0,70 GBP/Kontrakt | |
| 40.001–80.000 | 0,40 GBP/Kontrakt | |
| > 80.000 | 0,25 GBP/Kontrakt | |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Großbritannien – Gebühren
Festpreis:
1 Kontrakt = 1,70 GBP
Gestaffelt:
1 UK-Aktienoption = IBKR-Ausführungsgebühr 1,00 GBP + Börsengebühr 0,37 GBP + Clearing-Gebühr 0,03 GBP + regulatorische Gebühr 0,00 GBP = 1,40 GBP
Kosten- und Gebührenübersicht
Hinweise:
- Europäische Indexoptionen werden als Bestandteil der Preisstruktur für Futures angesehen. Die Volumina werden für die Berechnung der Staffelungsgrenzen mit dem Handelsvolumen für Futures und FOPs zusammengerechnet. Beim Bestimmen der Provision werden sie nicht mit dem monatlichen Volumen der Aktienoptionen zusammengerechnet. Kundinnen und Kunden, die gestaffelte Provisionen für europäische und asiatische Indexoptionen bevorzugen, müssen die gestaffelte Preisstruktur für Futures und FOPs im Client Portal auswählen.
- Die Mindestgebühr pro Order für europäische Aktienoptionen, die unter der volumengestaffelten Cost-Plus-Struktur gehandelt werden, liegt bei:
- 1,00 EUR pro Order
- 1,00 GBP pro Order
- 1,35 CHF pro Order
- Die Börsengebühren für schwedische Optionen werden bei der Ermittlung der Mindestgebühr pro Order nicht berücksichtigt. Die Börsengebühren werden zusätzlich zu den angegebenen IBKR-Provisionen in Rechnung gestellt.
- Bei der Ermittlung der monatlichen Volumenstaffelungsstufe wird jeder an der Euronext Paris gehandelte Mini-Aktienoptionskontrakt mit 1/10 eines Standard-Aktienoptionskontrakts angesetzt.
- Die Stempelsteuer (GB = 0,5 %) für die Ausübung einer Option wird direkt an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.
- Für EUREX/KRX-Link-Produkte gelten die standarmäßigen Gebühren für Südkorea.
- Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
- Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
- Für die Ausübung und Zuteilung von Optionen werden Gebühren erhoben.
- Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.
- Volumengrenzen werden auf Basis des kumulierten monatlichen Handelsvolumens angesetzt, in das alle zum Zeitpunkt des Handels bestehenden Optionskontrakte eingerechnet werden. Bei Beraterkonten, Broker-Konten und Konten mit getrennten Handelslimits wird das Volumen der Kontrakte aller Konten einbezogen, um zu ermitteln, ob Volumengrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden für den jeweiligen Kalendermonat auf Grenzkostenbasis berechnet. Wenn Sie beispielsweise in einem Monat Transaktionen über 12.000 europäische Aktienoptionskontrakte ausführen, fallen folgende Ausführungskosten an:
8.000 Kontrakte zu 1,00 EUR
4.000 Kontrakte zu 0,70 EUR -
Seit dem 01.03.2013 wird für Geschäfte mit bestimmten italienischen Aktien eine Transaktionssteuer fällig. Weitere Informationen zur Berechnung dieser Steuer finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank.
Seit dem 01.09.2013 wird die Transaktionssteuer, die bereits für bestimmte italienische Wertpapiere gilt, auch auf deren Derivate erhoben. Weitere Informationen zur Transaktionssteuer für Derivate finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank. - IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.
- Die Mehrwertsteuer, Value-Added Tax (VAT), Goods and Service Tax (GST) und andere Verbrauchssteuern werden separat auf relevante Dienstleistungen erhoben.
* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.
Australien
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1,2 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 1,50 AUD/Kontrakt | 2,00 AUD/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 1,00 AUD/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 0,70 AUD/Kontrakt | |
| > 20.000 | 0,50 AUD/Kontrakt | |
| Mindestgebühr pro Order | 1,50 AUD | 2,00 AUD |
| Gebühren Dritter |
|
Keine |
Aktienoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1,2 | Gestaffelt |
|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,25 AUD/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,20 AUD/Kontrakt |
| 10.001 bis 20.000 | 0,10 AUD/Kontrakt |
| > 20.000 | 0,05 AUD/Kontrakt |
| Mindestgebühr pro Order | 2,50 AUD |
| Gebühren Dritter |
|
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1,2 | Gestaffelt mit GST-Steuer10 |
|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,275 AUD/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 0,22 AUD/Kontrakt |
| 10.001 bis 20.000 | 0,11 AUD/Kontrakt |
| > 20.000 | 0,055 AUD/Kontrakt |
| Mindestgebühr pro Order | 2,75 AUD |
| Gebühren Dritter |
|
Australien – Gebühren
Festpreis:
1 ASX-notierter Kontrakt = 2,00 AUD
Gestaffelt:
1 Indexoption = IBKR-Ausführungsgebühr 1,50 AUD + Börsengebühr 0,45 AUD = 1,95 AUD
Hongkong
Indexoptionen
| Kontraktart | Festpreis |
|---|---|
| Indexoptionen | 30,00 HKD/Kontrakt |
| HHI | 20,00 HKD/Kontrakt |
| HSTECH | 15,50 HKD/Kontrakt |
| MHI | 17,00 HKD/Kontrakt |
MCH-Optionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte) | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 3,00 HKD/Kontrakt | 4,00 HKD/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 2,00 HKD/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 1,50 HKD/Kontrakt | |
| > 20.000 | 1,00 HKD/Kontrakt |
Aktienoptionen
| Kontraktart3 | Festpreis |
|---|---|
| SEHK-Optionen der Stufe II | 0,2 % HKD des Optionswerts + HKD-Börsengebühr 1,00 HKD/Kontrakt |
| SEHK-Optionen der Stufe III | 0,2 % HKD des Optionswerts + HKD-Börsengebühr 0,50 HKD/Kontrakt |
| Alle anderen Aktienoptionen | 0,2 % HKD des Optionswerts + HKD-Börsengebühr 3,00 HKD/Kontrakt |
| Mindestgebühr pro Order | 18,00 HKD |
Hongkong – Gebühren
Festpreis:
1 Indexoption = 30,00 HKD
Indien
| Kontraktart | Festpreis |
|---|---|
| Alle Optionen | 0,01 % INR des Handelswerts |
| Mindestgebühr pro Order | 6,00 INR |
Indien – Gebühren
Japan
| Kontraktart | Festpreis |
|---|---|
| Aktienoptionen (TSEJ)5 | 90,00 JPY/Kontrakt |
Indexoptionen
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt |
|---|---|
| ≤ 1.000 | 230 JPY/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 160 JPY/Kontrakt |
| 10.001 bis 20.000 | 115 JPY/Kontrakt |
| > 20.000 | 60 JPY/Kontrakt |
| Gebühren zum Ausgleich der von IBKR gezahlten Börsen- und regulatorischen Gebühren2,3 |
|
N225-Optionen4
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 0,12 % JPY des Handelswerts | 0,12 % JPY des Handelswerts |
| 1.001 bis 10.000 | 0,10 % JPY des Handelswerts | 0,12 % JPY des Handelswerts |
| 10.001 bis 20.000 | 0,60 % JPY des Handelswerts | 0,12 % JPY des Handelswerts |
| > 20.000 | 0,06 % JPY des Handelswerts | 0,12 % JPY des Handelswerts |
| Mindestgebühr pro Order | 100 JPY | 100 JPY |
| Gebühren zum Ausgleich der von IBKR gezahlten Börsen- und regulatorischen Gebühren2,3 |
|
|
N225-Mini-Optionen 6
| Monatliches Volumen (Kontrakte)1 | Gestaffelt | Festpreis |
|---|---|---|
| ≤ 1.000 | 15 JPY/Kontrakt | 20 JPY/Kontrakt |
| 1.001 bis 10.000 | 14 JPY/Kontrakt | |
| 10.001 bis 20.000 | 13 JPY/Kontrakt | |
| > 20.000 | 12 JPY/Kontrakt | |
| Gebühren zum Ausgleich der von IBKR gezahlten Börsen- und regulatorischen Gebühren2,3 |
|
|
Japan – Gebühren
Festpreis:
1 Aktienoption (TSEJ) Kontrakt = 90 JPY
Singapur
| Kontraktart | Festpreis |
|---|---|
| Alle SGD-Optionen | 5,00 SGD/Kontrakt |
| Kontraktart | Festpreis |
|---|---|
| NIFTY-Optionen | 2,85 USD/Kontrakt |
Singapur – Beispiele
Festpreis:
1 Optionskontrakt (NIFTY) = 2,85 USD
Südkorea
| Kontraktart | Festpreis |
|---|---|
| Alle Optionen | 0,2 % des Handelswerts |
| Mindestgebühr pro Order | 1.000.00 KRW |
Südkorea – Beispiele
Festpreis:
10 Kontrakte zu 0,75 KRW Optionsprämie (Multiplikator 100.000) = 1.500 KRW
Hinweise:
- Asiatische Indexoptionen werden als Bestandteil der Preisstruktur für Futures angesehen. Die Volumina werden für die Berechnung der Staffelungsgrenzen mit dem Handelsvolumen für Futures und FOPs zusammengerechnet. Beim Bestimmen der Provision werden sie nicht mit dem monatlichen Volumen der Aktienoptionen zusammengerechnet. Kundinnen und Kunden, die gestaffelte Provisionen für europäische und asiatische Indexoptionen bevorzugen, müssen die gestaffelte Preisstruktur für Futures und FOPs im Client Portal auswählen.
- Die Kosten für die Ausübung/Zuteilung von ASX-Optionen betragen 0,275 AUD pro Kontrakt für Aktienoptionen und 0,75 AUD pro Kontrakt für Indexoptionen.
- Für alle Ausübungen/Zuteilungen werden die Standard-Aktienprovisionen fällig zzgl. der Gebühr des Stock Exchange Clearing House (SEOCH) in Höhe von 2,00 HKD pro ausgeführtem Aktienoptionskontrakt.
- Die Kosten für die Ausübung bzw. Zuteilung des monatlichen Nikkei-Kontrakts liegen bei 6 bps, wobei ein Höchstbetrag von 420 JPY pro Kontrakt gilt.
- Einstiegspreis. Änderungen an diesem Preis sind vorbehalten.
- Die Kosten für die Ausübung bzw. Zuteilung des monatlichen Nikkei-Kontrakts liegen bei 15 JPY pro Kontrakt.
- Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
- Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
- Nur in Australien und Japan werden Provisionen für Ausführung und Zuteilung erhoben.
- Außer bei Hongkonger Aktienoptionen sind alle Börsen- und regulatorischen Gebühren enthalten.
- Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.
- IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.
- Die Mehrwertsteuer, Value-Added Tax (VAT), Goods and Service Tax (GST) und andere Verbrauchssteuern werden separat auf relevante Dienstleistungen erhoben.
* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.