Provisionen

Nordamerika

Im Rahmen unserer Festpreisstruktur für Optionen wird ein festgelegter Betrag pro Kontrakt erhoben, in dem alle IB-Provisionen und Börsengebühren enthalten sind. Hierbei sind keine Transaktions-, Aufsichts-, Zusatz- und Clearinggebühren enthalten, da alle diese an die Kunden weitergegeben werden.



Optionen - Handelsgebühren: MexikoMexiko
Provisionen Mindestgebühr pro Order
AMXL 25 MXN pro Kontrakt 25 MXN
NAFTRAC 20 MXN pro Kontrakt 20 MXN
QQQQ 30 MXN pro Kontrakt 30 MXN
Alle Übrigen 40 MXN pro Kontrakt 40 MXN

1 AMXL-Kontrakt = 25 MXN
1 NAFTRAC-Kontrakt = 20 MXN
1 QQQQ-Kontrakt = 30 MXN


Hinweise:

  • Die Provisionsmodelle von IBKR dienen nicht zur direkten Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Drittparteien. Die Kosten, die im Rahmen der Provisionsstrukturen von IBKR an Kunden weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die IBKR an die entsprechenden Börsen, Aufsichtsbehörden, Clearinghäuser oder sonstige Dritte entrichtet. Zum Beispiel erhält IBKR möglicherweise volumenbedingte Vergünstigungen, die nicht an Kunden weitergegeben werden. Ebenso können von IBKR an Kunden weitergegebene Rabatte geringer sein als die Rabatte, die IBKR von dem jeweiligen Markt erhält. Es ist beispielsweise möglich, dass IBKR weiterreichende Vergünstigungen durch die Überschreitung von Volumenschwellenwerten an bestimmten Märkten erhält, welche jedoch üblicherweise nicht direkt an Kunden weitergegeben werden.
  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Es wird keine Provision für US-Ausübungen und -Zuteilungen erhoben.
  • Für US Cabinet-„Buy-to-Close“-Transaktionen fallen keine Gebühren an. Dies trifft nur dann zu, wenn der Optionstick mindestens > $0.01 beträgt. Komplexe Orders sind hierbei ausgeschlossen.
  • IBKR berücksichtigt Börsengebühren und/oder Rabatte bei der Entscheidung, wohin eine Order geroutet wird. Um Börsengebühren für eine Ausführung zu umgehen/minimieren, kann es unter bestimmten Umständen vorkommen, dass IBKR eine marktfähige Order zu einer Börse routet, die aktuell nicht den besten nationalen Geld-/Briefkurs („national best bid or offer“, kurz: NBBO) anbietet, aber gewillt ist, die Order zum NBBO auszuführen. Bei dieser Routing-Methode fällt für den Kunden grundsätzlich eine geringere Ausführungsgebühr an. In Fällen, in denen IBKR eine Order zur Vermeidung oder Senkung von Börsengebühren zu einer Börse routet, die aktuell nicht den NBBO ausweist, garantiert IBKR dem Kunden den NBBO zum Zeitpunkt des Order-Routings.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig.
  • Bei Combo-Orders werden die Mindestgebühren jeweils für die einzelnen Combo-Orderbestandteile angewandt.

Europa

Im Rahmen der Festpreis-Provisionsstruktur wird Ihnen ein fester Pauschalpreis pro Kontrakt berechnet, in dem alle Provisionen sowie alle Börsen- und Aufsichtsgebühren und andere Gebühren Dritter enthalten sind. Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.



Optionen - Handelsgebühren: BelgienBelgien
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Alle 1.50 EUR pro Kontrakt 1.50 EUR

1 Kontrakt = 1.50 EUR


Optionen - Handelsgebühren: FrankreichFrankreich
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Indexoptionen 1.50 EUR pro Kontrakt 1.50 EUR
Aktienoptionen (Multiplikator ≥ 100) 1.50 EUR pro Kontrakt 1.50 EUR
Aktienoptionen (Multiplikator < 100) 0.20 EUR pro Kontrakt 0.20 EUR

1 Indexoptionskontrakt = 1.50 EUR


Optionen - Handelsgebühren: DeutschlandDeutschland
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Aktienoptionen 1.10 EUR pro Kontrakt 1.10 EUR
Alle Indexoptionen, die nicht nachstehend aufgeführt sind 1.50 EUR pro Kontrakt 1.50 EUR
DJ200/DJ600 2.00 EUR pro Kontrakt 2.00 EUR
DAX 1.70 EUR pro Kontrakt 1.70 EUR

1 Aktienoptionskontrakt = 1.10 EUR


Optionen - Handelsgebühren: ItalienItalien
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Aktienoptionen 2.00 EUR pro Kontrakt 2.00 EUR
Indexoptionen 3.00 EUR pro Kontrakt 3.00 EUR

1 Indexoptionskontrakt = 3.00 EUR


Optionen - Handelsgebühren: NiederlandeNiederlande
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Auf USD lautende Optionen 2.00 USD pro Kontrakt 2.00 USD
Mini-AEX-Optionen 0.30 EUR pro Kontrakt 0.30 EUR
Alle Übrigen 1.50 EUR pro Kontrakt 1.50 EUR

1 auf EUR lautender Kontrakt = 1.50 EUR


Optionen - Handelsgebühren: SpanienSpanien
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Aktienoptionen 0.90 EUR pro Kontrakt 4.50 EUR
Indexoptionen 0.80 EUR pro Kontrakt N/

1 Kontrakt = 0.90 EUR


Optionen - Handelsgebühren: SchweizSchweiz
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Aktienoptionen 1.70 CHF pro Kontrakt 1.70 CHF
Indexoptionen 2.80 CHF pro Kontrakt 2.80 CHF

1 Kontrakt = 2.80 CHF


Optionen - Handelsgebühren: Vereinigtes KönigreichGroßbritannien
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Alle 1.70 GBP pro Kontrakt1 1.70 GBP

1 Kontrakt = 1.70 GBP


Hinweise:

  1. Die Stempelsteuer (GB = 0.5%) für die Ausübung einer Option wird direkt an den Kunden weitergegeben.

  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Alle Börsen- und Aufsichtsgebühren sind inbegriffen.
  • Für die Ausübung und Zuteilung von Optionen werden Gebühren erhoben.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.
  • Seit dem 01.03.2013 wird für Geschäfte mit bestimmten italienischen Aktien eine Transaktionssteuer fällig. Weitere Informationen zur Berechnung dieser Steuer finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank.
    Seit dem 01.09.2013 wird die Transaktionssteuer, die bereits für bestimmte italienische Wertpapiere gilt, auch auf deren Derivate erhoben. Weitere Informationen zur Transaktionssteuer für Derivate finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank.

Asien-Pazifik

Bei unserer Festpreisstruktur für Optionen an nicht US-amerikanischen Märkten wird ein pauschaler Festpreis pro Kontrakt oder ein fester prozentualer Anteil des Handelswertes in Rechnung gestellt, in dem alle Provisionen sowie Börsen-, Aufsichts-, Clearing-Gebühren und Overnight-Positionsgebühren enthalten sind.




Optionen - Preisstruktur: AustralienAustralien
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Indexoptionen (ASX) 2.00 AUD pro Kontrakt1 2.00 AUD
Aktienoptionen 0.30 AUD pro Kontrakt1 1.00 AUD

1 ASX-notierter Kontrakt = 2.00 AUD


Optionen - Preisstruktur: HongkongHongkong
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Indexoptionen 30.00 HKD pro Kontrakt 30.00 HKD
Aktienoptionen2
SEHK-Tier-II-Optionen 3 0.2% des Optionswerts + Börsengebühren in Höhe von 1.00 HKD pro Kontrakt 18.00 HKD
SEHK-Tier-III-Optionen3 0.2% des Optionswerts + Börsengebühr in Höhe von 0.50 HKD pro Kontrakt 18.00 HKD
Alle anderen Aktienoptionen 0.2% des Optionswerts + Börsengebühr in Höhe von 3.00 HKD pro Kontrakt 18.00 HKD
HHI, HSTECH 20.00 HKD pro Kontrakt 20.00 HKD
MHI 17.00 HKD pro Kontrakt 17.00 HKD

1 Indexoption = 30.00 HKD


Optionen - Preisstruktur: IndienIndien

Wertpapiertransaktionssteuer, Börsenkosten sowie Steuer auf Waren und Dienstleistungen

Produkt Standard Mindestbetrag Höchstbetrag
Optionen4 1 bps 6 INR 20 INR5


Optionen - Preisstruktur: JapanJapan
Provisionen Mindestbetrag
N225-Optionen (wöchentlich und monatlich)6 12bps pro Transaktionswert zzgl. externer Gebühren
100 JPY pro Order
Aktienoptionen (TSEJ)7 90JPY pro Kontrakt
90 JPY pro Kontrakt

1 Aktienoptionskontrakt (TSEJ) = 90 YEN


Optionen - Preisstruktur: SingapurSingapur
Provisionen Mindestbetrag
NIFTY 2.85 USD pro Kontrakt 2.85 USD
Auf SGD lautende Optionen 5.00 SGD pro Kontrakt 5.00 SGD

1 Optionskontrakt (NIFTY) = 2.85 USD


Optionen - Preisstruktur: SüdkoreaSüdkorea
Provisionen Mindestgebühr pro Order
Alle 0.2% des Optionswertes 1,000 KRW

10 Kontrakte zu 0.75 KRW Prämie (Multiplikator 100,000) = 1,500 KRW


Hinweise:

  1. Die Kosten für Ausübungen/Zuteilungen von ASX-Optionen betragen 0.275 AUD pro Kontrakt für Aktienoptionen und 0.75 AUD pro Kontrakt für Indexoptionen.
  2. Für alle Ausübungen/Zuteilungen werden die Standard-Aktienprovisionen fällig, zzgl. der Gebühr des Stock Exchange Clearing House (SEOCH) in Höhe von 2.00 HKD pro ausgeführtem Aktienoptionskontrakt.
  3. Tier-II-Aktienoptionen sind Optionen auf die folgenden Basiswert-Symbole: 3, 5, 6, 11, 66, 135, 288, 358, 489, 753, 788, 914, 941, 992, 1044, 1088 (CSB only), 1093, 1099, 1171, 1336, 1339, 1816, 1876, 1928, 2015, 2202, 2328, 2333, 2388, 2601, 2628, 2800, 2899, 3323, 3333, 6030, 6837. Tier-III-Aktienoptionen sind Optionen auf die folgenden Basiswert-Symbole: 23,151,267,293,386,390,728,762,857,883,902,939,998,1088 (CSE only), 1186, 1359, 1398, 1800, 1898, 1988, 2282, 2600, 2777, 3328, 3988.
  4. Für die ersten 100 Lots. Ein Anteil einer Order in Höhe von mehr als 100 Lots wird mit 5 INR pro Lot berechnet.
  5. Die Höchstgebühr pro Order für nicht in Indien ansässige Kunden (NRIs) wird 150 INR betragen.
  6. Die Kosten für die Ausübung/Zuteilung des monatlichen Nikkei-Kontrakts liegen bei 6 bps (Für IB-JP-Kunden: 6.6 bps) wobei ein Höchstbetrag von 420 JPY pro Kontrakt gilt (Für IB-JP-Kunden: 462 JPY), ungeachtet des Provisionsmodells. Die Kosten für die Ausübung/Zuteilung des wöchentlichen Nikkei-Kontrakts liegen bei 130 JPY (Für IB-JP-Kunden: 143 JPY), ungeachtet des Provisionsmodells.
  7. Einstiegspreis. Änderungen an diesem Preis sind vorbehalten.

  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Aller Börsen- und Aufsichtsgebühren sind enthalten, mit Ausnahme von Hongkonger Aktienoptionen.
  • Mit Ausnahme von Australien werden keine Provisionen für Ausführung und Zuteilung erhoben.
  • Für Indexoptionen ist die gestaffelte Preisstruktur verfügbar. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Provisionen für Futures.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.

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