Das Investieren in Finanzprodukte ist mit Risiken verbunden. Ihre Anlagen können an Wert gewinnen oder verlieren und Verluste können den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen.
Für festverzinsliche Produkte wird eine gestaffelte Provisionsstruktur verwendet. Die Provisionen berechnen sich nach Volumen und externe Gebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Nordamerika
USA - Unternehmensanleihen & CDs
Provisionen
Mindestbetrag
Höchstbetrag
Die ersten 10,000 USD Nennwert
0.1% * Nennwert (10 bps)1, 2
1.00 USD pro Order
Der geringere der beiden folgenden Werte: $250 oder 1% des Handelswertes
Zusätzlicher Nennwert > 10,000 USD
0.025% * Nennwert (2.5 bps)1, 2
Keine
Der geringere der beiden folgenden Werte: $250 oder 1% des Handelswertes
FINRA-Gebühr für Handelstätigkeit (Trading Activity Fee)
USD 0.00082 * Verkaufte Menge 3
Hinweise:
1 Basispunkt = 0.0001 USD
Die Provisionen sind gestaffelt. Zum Beispiel: Bei US-amerikanischen Unternehmens- und Kommunalanleihen wird für die ersten 10,000 USD Nennwert eine Provision von 0.1% erhoben. Für Nennwertbeträge, die über 10,000 USD hinausgehen, werden 0.025% berechnet.
Maximum USD 0.82 per trade.
Die Gebührenstaffelungen werden auf Basis des monatlich kumulierten Handelsvolumens angesetzt, in das alle Aktien, Optionsscheine und ETFs eingerechnet werden. Die Berechnung erfolgt einmal täglich und nicht zum Zeitpunkt des Handelsgeschäftes. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen einen Handelstag nach dem Tag wirksam, an dem eine Staffelungsgrenze überschritten wurde. Nur Kontrakte, die unter Verwendung der gestaffelten Cost-Plus-Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Handelsvolumen berücksichtigt. Bei Berater-, institutionellen und Broker-Konten wird das Aktien-/Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden auf Grenzkostenbasis für den jeweiligen Kalendermonat berechnet.
Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
Im Rahmen der gestaffelten Provisionsmodelle von IBKR ist nicht unbedingt eine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Drittparteien vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an Kunden weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die IBKR an die entsprechenden Börsen, Aufsichtsbehörden, Clearinghäuser oder sonstige Dritte entrichtet. Zum Beispiel erhält IBKR möglicherweise volumenbedingte Vergünstigungen, die nicht an Kunden weitergegeben werden. Ebenso können von IBKR an Kunden weitergegebene Rabatte geringer sein als die Rabatte, die IBKR von dem jeweiligen Markt erhält. Es ist beispielsweise möglich, dass IBKR weiterreichende Vergünstigungen durch die Überschreitung von Volumenschwellenwerten an bestimmten Märkten erhält, welche jedoch üblicherweise nicht direkt an Kunden weitergegeben werden.
Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20,000 USD und erhalten eine Ausführung über 10,000 USD Nennwert. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und erhalten eine Ausführung für die verbleibenden 10,000 USD Nennwert. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen über 10,000 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet. >
Europa
Provisionen
Mindestgebühr pro Order
Höchstgebühr pro Order
Handelswert ≤ 50,000 1
0.1% * Handelswert (10 bps)
2.00 EUR
Keine
Handelswert > 50,000 and ≤ 5,000,000 1
0.035% * Handelswert (3.5 bps)
2.00 EUR
Keine
Handelswert > 5,000,0001
0.015% * Handelswert (1.5 bps)
2.00 EUR
Keine
Europa - Unternehmensanleihen - UBS
Provisionen
Mindestbetrag
Höchstbetrag
Die ersten 10,000 EUR Nennwert
0.1%* Nennwert (10 bps)3, 4
Keine
Keine
Zusätzlicher Nennwert > EUR 10,000
0.025%* Nennwert (2.5 bps)3, 4
Keine
Keine
Europa - Externe Gebühren
Externe Gebühren werden in unveränderter Höhe weitergegeben.2
Die Börse erhebt eine Gebühr von 2.00 EUR pro Order für jede Order, die über das von der Börse festgelegte zulässige Verhältnis zwischen Orders und Ausführen von 5:1 hinausgeht. In diesem Verhältnis werden neue und geänderte Orders berücksichtigt, jedoch keine Stornierungen. Beispiel: Es werden vier Orders übermittelt und jede wird einmal geändert. Es erfolgt eine Ausführung und eine Gebühr von 6.00 EUR wird erhoben. Die Berechnung erfolgt wie nachstehend: 4 Orders + 4 Änderungen = 8 Orders, gegenüber 1 Ausführung. Daraus ergibt sich ein Verhältnis von Orders zu Ausführungen von 8:1. Die Differenz zwischen unserem Verhältnis von 8:1 und dem seitens der Börse zulässigen Verhältnis von 5:1 beträgt 3 (8:1 – 5:1 = 3). 3 x 2.00 EUR = 6.00 EUR
1 Basispunkt = 0.0001 USD
Die Provisionen sind gestaffelt. Beispiel: Für die ersten 10,000 USD Nennwert wird eine Provision von 0.1% erhoben. Für Nennwertbeträge, die über 10,000 USD hinausgehen, werden 0.025% berechnet.
Die Gebührenstaffelungen werden auf Basis des monatlich kumulierten Handelsvolumens angesetzt, in das alle Aktien, Optionsscheine und ETFs eingerechnet werden. Die Berechnung erfolgt einmal täglich und nicht zum Zeitpunkt des Handelsgeschäftes. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen einen Handelstag nach dem Tag wirksam, an dem eine Staffelungsgrenze überschritten wurde. Nur Kontrakte, die unter Verwendung der gestaffelten Cost-Plus-Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Handelsvolumen berücksichtigt. Bei Berater-, institutionellen und Broker-Konten wird das Aktien-/Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden auf Grenzkostenbasis für den jeweiligen Kalendermonat berechnet.
Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
Im Rahmen der gestaffelten Provisionsmodelle von IBKR ist nicht unbedingt eine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Drittparteien vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an Kunden weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die IBKR an die entsprechenden Börsen, Aufsichtsbehörden, Clearinghäuser oder sonstige Dritte entrichtet. Zum Beispiel erhält IBKR möglicherweise volumenbedingte Vergünstigungen, die nicht an Kunden weitergegeben werden. Ebenso können von IBKR an Kunden weitergegebene Rabatte geringer sein als die Rabatte, die IBKR von dem jeweiligen Markt erhält. Es ist beispielsweise möglich, dass IBKR weiterreichende Vergünstigungen durch die Überschreitung von Volumenschwellenwerten an bestimmten Märkten erhält, welche jedoch üblicherweise nicht direkt an Kunden weitergegeben werden.
Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20,000 USD und erhalten eine Ausführung über 10,000 USD Nennwert. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und erhalten eine Ausführung für die verbleibenden 10,000 USD Nennwert. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen über 10,000 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet. >
Börsen- und Aufsichtsgebühren sind nicht inbegriffen.
Börsenhandelsgebühren, Börsenhandelstarife, CCASS-Abwicklungspauschalen und CCASS-Depotgebühren sind inbegriffen. SFC-Transaktionsteuern (0.003%, gelten für Aktien und Optionsscheine) werden direkt an den Kunden weitergegeben.
Weitere Informationen zur Berechnung der monatlichen Staffelungsstufen erhalten Sie hier.
Die Gebührenstaffelungen werden auf Basis des monatlich kumulierten Handelsvolumens angesetzt, in das alle Aktien, Optionsscheine und ETFs eingerechnet werden. Die Berechnung erfolgt einmal täglich und nicht zum Zeitpunkt des Handelsgeschäftes. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen einen Handelstag nach dem Tag wirksam, an dem eine Staffelungsgrenze überschritten wurde. Nur Kontrakte, die unter Verwendung der gestaffelten Cost-Plus-Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Handelsvolumen berücksichtigt. Bei Berater-, institutionellen und Broker-Konten wird das Aktien-/Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden auf Grenzkostenbasis für den jeweiligen Kalendermonat berechnet.
Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
Im Rahmen der gestaffelten Provisionsmodelle von IBKR ist nicht unbedingt eine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Drittparteien vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an Kunden weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die IBKR an die entsprechenden Börsen, Aufsichtsbehörden, Clearinghäuser oder sonstige Dritte entrichtet. Zum Beispiel erhält IBKR möglicherweise volumenbedingte Vergünstigungen, die nicht an Kunden weitergegeben werden. Ebenso können von IBKR an Kunden weitergegebene Rabatte geringer sein als die Rabatte, die IBKR von dem jeweiligen Markt erhält. Es ist beispielsweise möglich, dass IBKR weiterreichende Vergünstigungen durch die Überschreitung von Volumenschwellenwerten an bestimmten Märkten erhält, welche jedoch üblicherweise nicht direkt an Kunden weitergegeben werden.
Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20,000 USD und erhalten eine Ausführung über 10,000 USD Nennwert. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und erhalten eine Ausführung für die verbleibenden 10,000 USD Nennwert. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen über 10,000 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet. >