Interactive Brokers Ireland Limited – Übersicht über die Richtlinie zu Interessenkonflikten

  1. EINLEITUNG
    1. Die von Interactive Brokers Ireland Limited („IBIE“) veröffentlichte Richtlinie zu Interessenkonflikten („Richtlinie“) steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 2014/65/EU vom 15.05.2014 über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“). IBIE verpflichtet sich dazu, seine Kundinnen und Kunden mit Integrität und Fairness zu begegnen. Die Richtlinie ergänzt die generellen Verpflichtungen seitens IBIE und schreibt fest, wie IBIE mit potenziellen Interessenkonflikten bei der Erbringung von elektronischen Brokerage-Diensten umgeht.
    2. Dieses Dokument liefert einen Überblick über die generellen Umstände, die einen Interessenkonflikt und dadurch ein wesentliches Schadensrisiko für Kundinnen und Kunden nach sich ziehen könnten. Es beschreibt die von IBIE angewendeten Verfahren und Maßnahmen zur Verhinderung und Handhabung solcher Konflikte unter Berücksichtigung der Beziehungen zu anderen Mitgliedern der Interactive Brokers Group („IB Group“).

  2. ALLGEMEINES
    1. IBIE bietet seinen Kundinnen und Kunden elektronische Brokerage-Dienstleistungen an, die ausschließlich der Ausführung dienen. IB beschäftigt keine menschlichen „Broker“, die Kundenkonten verwalten. Die Handelsaktivitäten in einem IB-Kundenkonto werden von den jeweiligen Kundinnen und Kunden selbst ausgeführt. Alternativ können sie jedoch auch einen unabhängigen Berater oder sonstige Dritte damit beauftragen, sofern sie IB hierüber vorab schriftlich benachrichtigt haben.
    2. IBIE betreibt einen systematischen Internalisierer („SI“) für europäische Aktien und ETFs. Der Sl ermöglicht es IBIE, seiner Kundschaft und seinen verbundenen Unternehmen den Handel mit Aktienbruchteilen anzubieten, der an herkömmlichen Handelsplätzen nicht verfügbar ist. Der Sl ermöglicht es IBIE außerdem, seiner Kundschaft und seinen verbundenen Unternehmen den Handel mit europäischen Aktien und ETFs ggf. zu Ausführungskosten anzubieten, die günstiger sind als diejenigen anderer Handelsplätze. Wenn Kundinnen und Kunden mit dem IBIE-SI handeln, ist IBIE die Gegenpartei und führt die Transaktion als Prinzipal aus (d. h. die Wertpapiere kommen aus dem eigenen Bestand).
    3. Dem IB-Kundendienst ist es ausdrücklich untersagt, Kundinnen und Kunden Anlage-, Handels- oder Steuerberatungsdienste anzubieten.
    4. Kundinnen und Kunden (oder von ihnen dazu autorisierte Dritte) geben ihre Orders online ein. Diese werden dann über das Internet an IB übertragen und zur Ausführung an verschiedene Handelsplätze oder an den SI geleitet.
    5. Da IBIE nur in geringem Umfang Eigenhandelspositionen hält und keine Anlageberatung, Corporate-Finance-Dienste, Investmentfonds oder die Verwaltung von Anlagen anbietet, ist IBIE in der Regel nicht von den Kursschwankungen bestimmter Produkte oder Märkte betroffen.
    6. Das Risiko-Managementsystem von IBIE prüft kontinuierlich, ob die Positionen aller Kundenkonten ausreichend gedeckt sind. Falls Konten die Margin-Anforderungen nicht mehr erfüllen, leitet es Schritte ein, damit die Konten die Anforderungen wieder erfüllen. So werden Margin-Defizite behoben und Minusstände vermieden, die potenziell negative Auswirkungen auf IBIE oder seine Kundschaft haben könnten.

  3. IDENTIFIZIEREN VON INTERESSENKONFLIKTEN
    1. Unter Berücksichtigung seines Geschäftsmodells, seiner Dienstleistungen und seiner Aktivitäten trifft IBIE alle geeigneten Maßnahmen, um Situationen mit hohem Konfliktpotenzial zu bestimmen, zu verhindern und zu kontrollieren, die sich auf die Beziehungen zwischen beispielsweise folgenden Parteien beziehen:
      1. Zwei Kundinnen bzw. Kunden;
      2. Kundinnen und Kunden von IBIE und IBIE selbst;
      3. IBIE und die verbundenen Unternehmen der IB Group;
      4. IBIE und seine Mitarbeiter/-innen, einschließlich Führungskräften und leitenden Angestellten;
      5. Kundinnen und Kunden und die verbundenen Unternehmen der IB Group, oder Personen, die direkt oder indirekt von IBIE oder seinen verbundenen Unternehmen kontrolliert werden oder diese kontrollieren;
      6. Mitarbeiter/-innen von IB und Dritte, die ggf. eine Geschäftsbeziehung mit IBIE pflegen.
      7. Dazu zählen laut IBIE insbesondere: IBIE und ein potenzieller oder vorhandener Outsourcing-Dienstleister, einschließlich Dienstleistern innerhalb der IB Group; oder Anbieter,
        • die wahrscheinlich zu Lasten der Kundin oder des Kunden einen finanziellen Gewinn erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden;
        • die ein eigenes Interesse am Ergebnis einer für die Kundin oder den Kunden erbrachten Dienstleistung oder einer im Kundeauftrag durchgeführten Transaktion haben, das sich vom Kundeninteresse unterscheidet;
        • die einen finanziellen oder sonstigen Grund haben, die Interessen einzelner oder mehrerer Kundinnen und Kunden über die Interessen anderer Kundinnen und Kunden zu stellen;
        • die demselben Geschäft wie die Kundin oder der Kunde nachgehen; oder
        • die im Rahmen einer im Kundenauftrag erbrachten Dienstleistung von Dritten Geld oder nicht monetäre Zuwendungen wie Waren oder Dienstleistungen erhalten, die über die üblichen Gebühren und Provisionen hinausgehen, oder anderweitig von IBIEs eigenen Vergütungs- und Anreizstrukturen profitieren und dadurch einem potenziellen Interessenkonflikt mit IBIEs Kundschaft ausgesetzt sind.

  4. IBIE-RICHTLINIEN ZUR VORBEUGUNG UND HANDHABUNG POTENZIELLER INTERESSENKONFLIKTE

    IBIE hat eine Reihe von Situationen identifiziert, die zu einem potenziellen Interessenkonflikt führen könnten. Keiner dieser Interessenkonflikte stellt ein wesentliches Risiko für IBIEs Kundschaft dar. Diese potenziellen Konflikte werden durch die folgenden Maßnahmen und Mechanismen verhindert oder eingedämmt:

    1. Richtlinie zur bestmöglichen Ausführung
      Um der Verpflichtung nachzukommen, Kundenorders im Interesse der Kundinnen und Kunden auf die bestmögliche Weise auszuführen, hat IBIE die folgenden Maßnahmen getroffen.
      1. Auswahl des Ausführungsplatzes
        Die Kriterien für die Auswahl des Ausführungsplatzes stehen in keinem Zusammenhang mit Rabatten oder Anreizen, die IBIE oder seine verbundenen Unternehmen erhalten könnten. Entscheidungen über die Weiterleitung von Orders und Produkten, die nur an einem Handelsplatz angeboten oder durch einen einzigen Liquiditätsanbieter abgesichert werden, einschließlich IBIE und seiner verbundenen Unternehmen, werden zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach einer Integritäts- und Angemessenheitsprüfung getroffen.

        IBKRs SmartRouting-System ist auf die bestmögliche Ausführung von Kundenorders ausgerichtet. Dabei wird (je nach Kundenpräferenz und gehandeltem Instrument) der Ausführungsplatz mit dem besten Preis oder insgesamt besten Ausführungsergebnis ausgewählt. Kundenorders, für die SmartRouting (sowohl bei ganzen Aktien als auch bei Bruchteilen) verwendet wird, dürfen nur dann an den IBIE-SI weitergeleitet werden, wenn Folgendes zutrifft: Unter Berücksichtigung aller Kostenfaktoren erzielt der Kunde oder die Kundin ein Ergebnis, das ebenso gut (oder besser) ist als das Gesamtergebnis, das an den europäischen Handelsplätzen möglich wäre, zu denen IBIE Zugang hat.


      2. Handhabung von Orders
        In dem Fall, dass erhebliche Störungen der Geschäftsaktivitäten oder Umstände, die an anderer Stelle in unserem Kontinuitätsplan beschrieben sind, eine manuelle Ordereingabe notwendig machen, wird IBIE die Ausführung entsprechend dem Zeitpunkt des Ordereingangs ermöglichen und vergleichbare Kundenorders sequenziell und zeitnah ausführen, es sei denn, die Merkmale der Order oder die vorherrschenden Marktbedingungen verhindern dies oder die Kundeninteressen machen eine andere Vorgehensweise erforderlich.

    2. Richtlinie zu Informationsbarrieren

      1. IBIE betreibt sein Trading-Geschäft primär als Agent und führt Orders somit im Auftrag seiner Kundschaft aus. Dazu werden die Orders zur Ausführung an externe Ausführungsplätze oder verbundene Unternehmen weitergeleitet. Wie bereits erwähnt, handelt IBIE in bestimmten Situationen als Prinzipal, insbesondere im Rahmen des Betriebs des IB-SI und der Bereitstellung von OTC-Derivaten wie CFDs für seine Kundschaft.
      2. IBIE hat eine Richtlinie zu Informationsbarrieren eingeführt. Diese beschreibt die praktischen und technischen Verwaltungsschritte, die IBIE ergriffen hat, um zu gewährleisten, dass die Daten und Informationen seines Agenten- und seines Prinzipal-Geschäfts voneinander getrennt werden.

    3. Anreiz- und Vergütungsstruktur für Intermediäre und Empfehlungsgeber

      Die Provisionsstruktur, die IBIE verwendet, ist unabhängig von den Gebührenstrukturen der Intermediäre. IBIE erhält weder Rabatte von Intermediären noch bietet IBIE Intermediären Anreize in Bezug auf Kundeninvestitionen.
      1. Gebührenstruktur des Empfehlungsprogramms
        Kundinnen und Kunden werden über alle Vereinbarungen informiert, bei denen IB eine Gebühr zahlt, damit ein Dritter IB weiterempfiehlt.
      2. Drittanbieter-Recherchen
        IBIE und seine verbundenen Unternehmen stellen Recherchen bereit, die von Dritten erstellt wurden. Es wird darauf geachtet, dass die jeweils geltende Gebührenstruktur gut nachvollziehbar ist und keine Anreize für IBIE-Kundinnen und -Kunden schafft. Es besteht also keine direkte Verbindung zwischen dem Inhalt der Recherchen und der Gebührenstruktur von IBIE.

    4. Zahlungen von Dritten
      Unter bestimmten Umständen, z. B. im Rahmen der Programme für provisionsfreien ETFs, erhält IBIE im Zusammenhang mit Kundenaktivitäten ggf. Zahlungen von Drittanbietern. IBIE beteiligt sich an derartigen Vereinbarungen nur dann, wenn sie auch für seine Kundschaft einen Vorteil bieten. In diesem Fall besteht dieser Vorteil in der Möglichkeit, ETFs provisionsfrei zu erwerben. Wenn IBIE solche Zahlungen erhält, wird dies auf der entsprechenden Produktseite der IBIE-Website vermerkt, damit Kundinnen und Kunden dies bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen können.

    5. Verhaltenskodex für IBIE-Mitarbeiter/-innen
      1. Geschenke und Bewirtung
        Für Zuwendungen in Form von Geschenken und Bewirtung hat IBIE Richtlinien und Verfahren eingeführt, die für alle IBIE-Mitarbeiter/-innen gelten.
      2. Vergütungsrichtlinie
        IBIEs Vergütungstruktur für Mitarbeiter/-innen enthält keine Anreize für Aktivitäten, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten, und belohnt auch kein Verhalten, durch das bestimmte Kundinnen und Kundinnen zugunsten von IBIE oder anderen Kundinnen und Kunden benachteiligt würden.
      3. Externe Geschäftsaktivitäten
        Alle Mitarbeiter/-innen sind dazu verpflichtet, bestimmte Arten von externen Geschäftsinteressen zu melden und eine Genehmigung einzuholen, bevor sie solchen externen Geschäftsinteressen nachgehen.
      4. Verhaltensstandards und vertrauliche Informationen
        Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, vertrauliche Informationen weiterzugeben und solche Informationen für eigene Zwecke zu nutzen. Wenn Mitarbeiter/-innen der IB Group Aufgaben für IBIE übernehmen, wird ein angemessenes Maß an Aufgabentrennung und Unabhängigkeit bewahrt, während diese Aufgaben in den ihnen zugewiesenen Bereichen erledigen.
      5. Vorschriften und Verfahren für den Handel mit persönlichen Konten
        Alle Mitarbeiter/-innen sind dazu verpflichtet, eigene Handelskonten zu melden. Bestimmte Arten von Transaktionen sind ihnen auf ihren persönlichen Konten untersagt.
      6. Geschäftsaktivitäten anderer Mitglieder der IB Group
        Die Kundinnen und Kunden von IBIE können an Märkten handeln, an denen die verbundenen Unternehmen der IB Group als Liquiditätsanbieter agieren oder Geschäftsaktivitäten nachgehen, die Anlagen in dieselben Instrumente beinhalten, in die auch die Kundinnen und Kunden investieren. Die Aktivitäten der verbundenen IB-Unternehmen können unter Umständen die Marktlevel beeinflussen und somit auch das jeweilige Kurslevel, einschließlich des Stop-Loss-Levels, der Kundinnen und Kunden. Wenn Mitarbeiter/-innen der IB Group Zugang zu sensiblen Informationen haben, weil dies im Rahmen der Geschäftstätigkeiten oder ihrer Funktion notwendig ist, dürfen diese Mitarbeiter/-innen die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen nicht missbräuchlich dazu verwenden, zu Lasten der Kundinnen und Kunden einen finanziellen Gewinn zu erzielen oder einen finanziellen Verlust zu vermeiden.

  5. REGISTER FÜR INTERESSENKONFLIKTE
    1. IBIE pflegt und nutzt wirkungsvolle organisatorische und verwaltungstechnische Verfahren, die darauf ausgerichtet sind, alle vernünftigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte zu Lasten unserer Kundschaft zu verhindern.
    2. IBIE pflegt ein Register der Anlage- und Zusatzdienstleistungen, die von oder im Namen von IBIE erbracht werden und zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Dieses Register dient dazu, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen.

  6. OFFENLEGUNGEN
    1. Sollten die von IBIE getroffenen Vorkehrungen nicht ausreichen, um mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass eine Beeinträchtigung der Kundeninteressen vermieden werden kann, wird IBIE vor dem Erbringen von Leistungen im Kundenauftrag die Art und Quelle der Interessenkonflikte offenlegen sowie die Maßnahmen, die IBIE ergreifen wird, um diese Risiken zu mindern.
    2. Die Offenlegung erfolgt mit einer hinreichend präzisen Beschreibung der Interessenkonflikte, die bei der Erbringung der Dienstleistungen durch IBIE entstehen, und der Risiken, die sich aus den Interessenkonflikten ergeben. Dies soll Kundinnen und Kunden in die Lage versetzen, eine fundierte Entscheidung in Bezug auf die Dienstleistung zu treffen, die den Interessenkonflikt verursacht.

  7. ÜBERPRÜFUNG UND ÜBERWACHUNG DURCH DIE UNTERNEHMENSLEITUNG
    1. Die Richtlinie wird regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft.