Broker können ihren Kunden die Kosten für erbrachte Dienstleistungen mittels eines Aufschlags pro Transaktionseinheit für jede Assetklasse (z. B. Aktien, Optionen), Börse und Währung in Rechnung stellen. Die Handelseinheit richtet sich nach der Einheit, die von Interactive Brokers zur Berechnung der Provisionskosten verwendet wird, zum Beispiel nach Aktie, Kontrakt oder Prozentsatz des Handelswertes.
Sie können alle Provisionsaufschläge in der Kontoverwaltung unter der Rubrik Kundengebühren festlegen.
Sie können Kundengebührenstrukturen für verschiedene Konten separat anlegen oder sie in Form von Vorlagen abspeichern. Broker können Gebühren für eines oder mehrere Kundenkonten definieren, oder Kundengebührenstrukturen in Vorlagen erstellen und diese Vorlagen den gewünschten Kundenkonten zuweisen. Mit Hilfe dieser Vorlagen können Sie problemlos verschiedene Gebührenstrukturen für mehrere Kundenkonten verwenden.
Falls Sie ein neuer Broker sind (d. h. wenn Sie zum Beispiel gerade erst ein IBKR-Konto eröffnet haben), steht für Sie eine Standard-Gebührenvorlage für Kunden zur Verfügung, die Sie mit den gewünschten Gebühren ausstatten können. Falls Sie ein Broker mit einem bereits bestehenden Konto sind, wird Ihre bisherige globale Gebührenstruktur nun zur Standardvorlage für Kundengebühren. Diese Standardvorlage können Sie anpassen, aber nicht löschen.
Für Kundengebührenstrukturen von Brokern gelten die folgenden Vorgaben:
Ein Broker kann für jede Assetklasse/Währung einen der nachstehend aufgeführten Aufschlagstypen, bei denen Gebühren pro Transaktion berechnet werden, auswählen:
Broker können eine Mindestgebühr pro Transaktion festlegen. Dieser Mindestbetrag darf die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten:
Währung | USD | EUR | CHF | GBP | CAD | JPY | HKD | SEK | MXN | KRW | AUD |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Grenzwert für Mindestgebühren pro Transaktion | 25 | 20 | 30 | 15 | 30 | 2500 | 160 | 175 | 250 | 20000 | 30 |
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Mindestbetrag pro Transaktion und eine Ticketgebühr festlegen können. Es reicht, wenn Sie entweder den einen oder den anderen Wert eingeben.
Angenommen, ein Broker gibt 1 in die Minimum-Spalte für Aktien/CAD für ein einzelnes Kundenkonto ein. Die Mindestgebühr für Brokerkunden bei einer Aktientransaktion in CAD beträgt nun für diesen Kunden 1,00. Normalerweise würde ein Broker den Mindestbetrag in Verbindung mit anderen Kundenaufschlagsarten für eine bestimmte Assetklasse/Währung festlegen.
Broker können einen Maximalbetrag pro Transaktion festlegen. Weiterhin können sie auch bei Aktientransaktionen in USD und CAD den Maximalbetrag als Prozentsatz vom Handelswert festlegen, indem sie das Kästchen unter dem Eingabefeld für den Maximalbetrag auf der Seite Kundengebühren in der Kontoverwaltung markieren.
Angenommen, ein Broker gibt 5 in der Maximum-Spalte für Aktien/CAD für ein Einzelkundenkonto an. Die maximale Brokergebühr für Kunden bei einer Aktientransaktion in CAD beträgt nun 5,00. Normalerweise würde ein Broker den Maximalbetrag in Verbindung mit anderen Aufschlagsarten für eine bestimmte Assetklasse/Währung festlegen.
In einem anderen Beispiel sei angenommen, ein Broker gibt 1 in die Maximum -Spalte für Aktien/CAD für ein Einzelkundenkonto ein und markiert das Kästchen unter dem Maximum -Feld, um anzugeben, dass dieser Maximalbetrag als Prozentsatz des Handelswertes der Aktien/CAD berechnet werden soll. Die maximale Brokergebühr für Kunden bei einer Aktientransaktion in CAD beträgt für den Kunden somit 1 % des Aktientransaktionswertes.
Broker können eine Ticketgebühr pro Transaktion festlegen. Die Ticketkosten bestehen lediglich aus einer zusätzlichen Pauschalgebühr. Es ist nicht möglich, für eine Assetklasse/Währung einen Mindestbetrag UND eine Ticketgebühr festzulegen.
Ein Broker gibt 25 in die Spalte % Aufschlag für Aktien/CHF ein und gibt 1 in die Spalte für die Ticketgebühr für Einzelkunden ein. Der Brokeraufschlag für Aktientransaktionen in Schweizer Franken beträgt für diesen Kunden folglich 25 % der Provision von Interactive Brokers + 1 CFH.
Broker können einen absoluten Aufschlag pro Transaktion erheben. Ein absoluter Aufschlag ist ein bestimmter Betrag, welcher der Provision von Interactive Brokers hinzugefügt wird. Broker geben einen absoluten Aufschlag in der Währung oder der Börse der Assetklasse ein. Auf der Seite Kundengebühren in der Kontoverwaltung geben die in der Spalte Währungs-/Börsen-/Produkteinheit angegebenen Einheiten an, ob der absolute Aufschlag auf Aktien, Kontrakte oder Prozentsatz des Nennwerts erhoben wird. Absolute Aufschläge können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden.
Ein Broker gibt 1 als absoluten Aufschlag für USD-Aktien- und Indexoptionen an. Später wird ein IBKR-Smart-Optionskontrakt ausgeführt. Der Kundin oder dem Kunden werden 2 USD (1 USD IBKR-Provision + 1 USD als absoluter Aufschlag) berechnet.
Broker können einen absoluten Betrag minus der Provision von Interactive Brokers in Rechnung stellen. Sie können Ihre absoluten Beträge in bis zu drei Ebenen auf Basis von Volumengrenzwerten staffeln. Broker sollten in diesem Szenario die Provisionen ihrer Kunden im Auge behalten, da es möglich ist, dass Interactive Brokers einen höheren Betrag in Rechnung stellt als die Kundengebühr.
Geben Sie zur Festlegung eines absoluten Betrags in der Kontoverwaltung auf der Seite „Kundengebühren“ ein bis drei Gebührensätze ein (Gebühr#1, Gebühr#2, Gebühr#3) und entsprechende Volumengrenzwerte (Vol#1, Vol#2) pro Transaktion an. Die Einheiten in der Spalte Währungs-/Börsen-/Produkteinheit zeigen an, ob der absolute Aufschlag auf Aktien, Kontrakte oder Prozentsätze angewendet wird. Absolute Beträge können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden.
Beispiel
Ein Broker möchte 0,05 USD auf Volumina bis 500 Aktien erheben, 0,03 USD für Volumina bis 1.000 Aktien und 0,002 USD für Volumina über 1.000 Aktien. Zusätzlich soll eine Ticketgebühr von 1 USD erhoben werden.
Absolute gestaffelte Provisionen für Kunden und gestaffelte Provisionen von Interactive Brokers schließen einander aus. Sie können mit gestaffelten IBKR-Provisionen kombiniert werden oder ein absoluter Kundengebührensatz kann mit gestaffelten IBKR-Provisionen verwendet werden.
Broker können einen Prozentsatz der Standardprovision von Interactive Brokers, der pro Transaktion erhoben wird, festlegen. Geben Sie den %-Aufschlag als Prozentsatz ohne Dezimalstellen an.
Beispiel
Ein Broker gibt 100 in die Spalte %-Aufschlag für Aktien/EUR für einen Einzelkunden ein. Dies bedeutet, dass auf Aktientransaktionen dieses Kunden durch den Broker ein Gebührenaufschlag in Höhe von 100 % der IBKR-Provision erhoben wird. Wenn IBKR 10 EUR für eine Aktientransaktion berechnet, ergibt der %-Aufschlag ebenfalls 10 EUR (100% * 20 EUR). Der Kundin oder dem Kunden werden also Gesamtkosten von 20 EUR für eine Aktientransaktion berechnet (10 EUR für die IBKR-Provision + 10 EUR %-Aufschlag).
Zusätzlich zu den absoluten Gebühren kann ein Broker auch Börsen- und Aufsichtsgebühren an Kunden weitergeben durch Auswahl der Option Börsen- & Aufsichtsgebühren. Diese Gebühren können nur eingegeben werden, wenn vorher absolute Beträge ausgewählt wurden. Broker können auch eine gestaffelte Provisionsstruktur erstellen und Börsen- und Aufsichtsgebühren für bestimmte Produkte und Börsen angeben.
Beispiel
1.000 Aktien zu 0,05 USD pro Aktie + Börsengebühr von 0,003 USD pro Aktie = (1.000 * 0,05) + (1.000 * 0,003) = erhobene Gesamtgebühr von 53,00 USD.
Broker können Aufschläge auf Prime-Transaktionen für bestimmte Währungs-/Produkteinheiten erheben. Dieser Abschnitt wird Brokern nur dann angezeigt, wenn sie über mindestens einen Kunden verfügen, der unser Serviceangebot IBKR Prime für Geschäftskunden nutzt.
Beispiel
Ein Broker gibt den Wert 5 in die Spalte „Ticketkosten“ für CAD-Future-Optionen im Abschnitt für Übernahmegebühren für einen Einzelkunden ein, der den IBKR-Prime-Service nutzt. Der Aufschlag, den der Broker bei einer Future-Optionstransaktion in kanadischen Dollars bei diesem Kunden erhält, beträgt 5,00 USD pro Transaktion.
Broker können sich alle Provisionsaufschlagsstrukturen für ihre Kundenkonten in der Kontoverwaltung auf der Seite „Übersicht über Aufschläge“ ansehen. In der Übersicht über Aufschläge werden alle Informationen nach Gebührenstruktur sortiert, und Kundenkonten, die das allgemeine Aufschlagsschema verwenden, werden zusammen angezeigt.
Wir erheben eine Mindestgebühr für US-Aktientransaktionen, die Broker ihren Kunden zuteilen. Broker können auswählen, ob die Mindestgebühr für Allokationen ihrem Masterkonto oder dem Kundenkonto in Rechnung gestellt werden soll. Standardmäßig wird das Kundenkonto mit der Mindestgebühr für Allokationen belastet, sofern nicht eine bestimmte Gebührensatzvereinbarung zwischen dem Kunden und dem Broker vorliegt.
Es werden die folgenden Mindestgebühren pro Ausführungsallokation erhoben:
Broker können Abschläge auf Habenzinsen und auf Zinserträge auf Erlöse aus Leerverkäufen erheben, und Aufschläge auf Sollzinsen berechnen. Auf- und Abschläge werden als Prozentsatz in die folgenden verfügbaren Eingabefelder eingegeben:
Broker können von Ihren Kunden Aufschläge auf Basis unserer Aktienleihgebühren erheben. Diese Aufschläge werden als variabler oder fester Prozentsatz unseres Leihgebührensatzes festgelegt. Sie haben die Möglichkeit, beide Aufschlagstypen zu definieren. Unser System wendet dann jeweils den Aufschlag an, der zu einem höheren Gesamtbetrag führt.
Leihgebührensatz für Symbol ABC = 35 %
Variabler Aufschlag = 20 %
Fester Aufschlag = 1 %
Variabler Aufschlag
35 % (1 + 20 %) = 42 % Gesamtkosten für Ihren Kunden
oder
0,35 (1,2) = 0,42
Pauschaler Aufschlag
35 % + 1 % = 36 %
oder
0,35 + 0,01 = 0,36
Unser System wendet den höheren Gesamtbetrag an. In diesem Beispiel würde dementsprechend der variable Leihgebührenaufschlag verwendet werden und die Gesamtkosten für Ihren Kunden würden sich somit auf 42 % belaufen. Dieser Satz umfasst unsere Leihgebühr und Ihren Leihgebührenaufschlag.
Hinweis: Zinsauf- und -abschläge werden auf zwei Dezimalstellen gerundet.
Offengelegte Broker können in der Kontoverwaltung elektronische Rechnungen erstellen und versenden. Klicken Sie hierzu auf „Kunden verwalten“ > „Gebühren“ und öffnen Sie die Seite „Rechnungsstellung“. Bevor Rechnungen über Gebühren an Kundenkonten versendet werden können, müssen Sie zunächst für diese Konten die automatische Abrechnung per monatlicher/vierteljährlicher Rechnungen auf der Seite Rechnungsstellung konfigurieren. Sie müssen pro Monat oder pro Quartal ein Gebührenaufschlagslimit festlegen, anschließend den Aufschlag berechnen und dann für jedes Kundenkonto zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl eine elektronische Rechnung bis zu der Höhe des festgelegten Limits übermitteln. Der Rechnungsbetrag wird automatisch vom Kundenkonto auf das Brokerkonto übertragen. Rechnungen, die vor 17.30 Uhr, amerikanische Ostküstenzeit, übermittelt werden, werden von IBKR am selben Tag (nachtsüber in den USA) bearbeitet und erscheinen auf den Kontoauszügen desselben Tages. Rechnungen, die IBKR nach 17.30 Uhr, amerikanische Ostküstenzeit, erreichen, werden am nächsten Geschäftstag bearbeitet. Sie können Rechnungen für bis zu zehn Kunden gleichzeitig übermitteln, aber nur eine Rechnung pro Kundenkonto am Tag.
Sie können auch eine .csv-Datei (Komma-getrennte Werte) hochladen, die mehrere Kundenrechnungen enthält. Die .csv-Datei muss Felder für folgende Angaben enthalten:
Rechnungen, die IBKR nach 17.30 Uhr, amerikanische Ostküstenzeit, erreichen, werden am nächsten Geschäftstag bearbeitet. Sie können Rechnungen für bis zu zehn Kunden gleichzeitig übermitteln, aber nur eine Rechnung pro Kundenkonto am Tag.
Gebührenaufschläge für einführende Brokerkunden sind auf das maximal 15-fache der höchsten Staffelungsstufe von IBKR zzgl. externer Gebühren beschränkt. Im Falle von US-Aktien würde die höchste Staffelungsstufe 0,0035 USD pro Aktie betragen. Auf USD lautende Anleihen unterliegen einer separaten Deckelung auf Aufschläge. Aufschläge auf US-Optionen sind auf 10 % des Handelswertes beschränkt. Von IBKR werden 25% des Sollzinsaufschlags über 1 % eingezogen. Diese Grenzwerte können sich jederzeit unangekündigt ändern und bestimmte Produkte können zusätzlichen Beschränkungen unterliegen. Es werden keine Aufschläge angewandt, falls ein Kunde IBKR zur Schließung einer Position anruft.